Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich eines mobilen Sichtschutzes im Garten.
Eine Freundin hat einen Nachbarn, der ständig in ihren Garten spannt. Leider kann sie ihn nicht anzeigen, da er dafür ein Fernglas benutzt und das demzufolge auch kein Spannen darstellt, so die Aussage der Polizei (bei 3 Metern Entfernung würde aber ein Fernglas eher stören…). Er ignoriert sogar direktes Ansprechen mit der Bitte, das Spannen doch zu unterlassen.
Da ein feststehender Sichtschutz nur eine bestimmt Höhe haben darf, schnitt besagter Nachbar einfach die Hecke runter, da seiner Meinung nach das Grundstück aufgeschüttet worden war und von der (seiner Meinung nach) ursprünglichen Höhe gemessen werden muss.
Nun zur eigentlichen Frage: bis zu welcher Höhe darf ein mobiler Sichtschutz (Segeltuch zwischen zwei Stangen) aufgestellt werden, damit es zu 1000% rechtskonform ist?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Grüße, Nina