Hallo Rüdl,
na haste Spass ?
Duran sagt das Mopped ist nicht angemeldet.Deshalb meine Antwort auf deine Antwort. Wenn Sie angemeldet ist kann er nach der Tüveintragung sofort fahren.
Bei Leistungsveränderungen ( Erhöhungen, Verringerungen ) die ja auch eingetragen werden , bitte sofort der Versicherung dieses mitteilen das es evtl. anders versichert werden muss.
Ansonsten geht keine Anmeldung ohne Versicherungsbestätigung.
Gruß Anno
hoffe du fischst was
also ich glaube ich werde etwas ausführlicher damit hier
keiner was falsch versteht.
Auch wenn der Tüv seinen Segen gibt bei der Eintragung, darf
man nur mit ungestempelten Kennzeichen fahren wenn man mit
Doppelkarte der Versicherung sofort zum Strassenverkehramt
fährt. Alles andere ist strafbar.
Fahren ohne Versicherungsschutz.
Gruß Anno
moin anno,
… ist es wirklich möglich ein moped / KFZ auf sich
„zulassen“ ohne eine doppelkarte in den fingern zu halten?
(„Ich wollte es zunächst auf mich zulassen“)
… mir war so, dass es keine zulassung gibt solange keine
(doppelkarte) versicherung vorliegt… oder gibbet wieder neue
regeln?
… den KFZ-brief zu haben heisst ja nur gehört mir
… eine zulassung ist doch immer noch der weg zur KFZ
Anmeldestelle…
… dort gibbet ne eintragung für die „bewegung“ nach STVO auf
öffentlichen straßen doch NUR… sofern eine doppelkarte (als
beweis der eventuellen schadensübernahme) vorliegt… darauf
gibbet den „mitzuführenden“ KFZ-schein …
… oder geht eine anmeldung / zulassung auch ohne doppelkarte
??
… fragender gruß
… rüdl
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Im Moment ist das Bike noch gar nicht angemeldet. Ich wollte
es zunächst auf mich zulassen, und es dann zur Werkstatt
fahren. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, entdrosseln die
mir mein Bike und tragen den Kram direkt ein, so dass ich
danach gleich losfahren könnte.
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