Motorrad entdrosseln und ummelden

Hallo,

ich habe mir ein Motorrad gebraucht gekauft und will es nun entdrosseln lassen. Kann mir jemand sagen, wie ich dabei am besten vorgehe?
Wenn ich das Motorrad in der Werkstatt entdrosseln lasse, darf ich dann „offen“ zum TÜV fahren? Oder wie mache ich das?

Gruß
Duane

moin duane,

… entdrosseln wie drosseln inner werkstatt…
… da bekommst Du auch den TÜV und die neuen aktuellen sachen eingetragen…

… termin vereinbaren … moped hinbringen… und das moped bekommt dann den TÜV /entdrosselung eingetragen …
… ist das moped auf der zulassung schon mit dem nummerschild auf dich zugelassen?.. dann kannst Du nach dem TÜV direkt vonner werkstatt losfahren…

… brauchst Du ein neues nummerschild ? ( landkreiswechsel oder wunschnummer )?.. entweder Du lässt es vom mopedladen anmelden … oder Du fährst mit dem TÜV stempel in den papieren zur zulassung und lässt Dir selber ne neue nummer verpassen… dort bekommst Du dann auch den neuen tüv-stempel geklebt…
… dann mit dem schild zum moped…
… 2 löcher bohren lassen…
… anschrauben…
… und los geht’s :smile:

gruß rüdl

Hallo Rüdl,

Danke für die Antwort!
Im Moment ist das Bike noch gar nicht angemeldet. Ich wollte es zunächst auf mich zulassen, und es dann zur Werkstatt fahren. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, entdrosseln die mir mein Bike und tragen den Kram direkt ein, so dass ich danach gleich losfahren könnte.

Viele Grüße
Duane

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Hallo Rüdl,

Danke für die Antwort!
Im Moment ist das Bike noch gar nicht angemeldet. Ich wollte
es zunächst auf mich zulassen, und es dann zur Werkstatt
fahren. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, entdrosseln die
mir mein Bike und tragen den Kram direkt ein, so dass ich
danach gleich losfahren könnte.

… genau… wenn der TÜV-onkel inner moped-bude dein zuküftiges kennzeichen vorliegen hat … kannste danach gleich los"gondeln"…:smile:

… zieh dich warm an…:smile:

gruß rüdl

Hallo Rüdl,
also ich glaube ich werde etwas ausführlicher damit hier keiner was falsch versteht.

Auch wenn der Tüv seinen Segen gibt bei der Eintragung, darf man nur mit ungestempelten Kennzeichen fahren wenn man mit Doppelkarte der Versicherung sofort zum Strassenverkehramt fährt. Alles andere ist strafbar.
Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gruß Anno

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1 Like

frage an anno

Hallo Rüdl,
also ich glaube ich werde etwas ausführlicher damit hier
keiner was falsch versteht.

Auch wenn der Tüv seinen Segen gibt bei der Eintragung, darf
man nur mit ungestempelten Kennzeichen fahren wenn man mit
Doppelkarte der Versicherung sofort zum Strassenverkehramt
fährt. Alles andere ist strafbar.
Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gruß Anno

moin anno,

… ist es wirklich möglich ein moped / KFZ auf sich „zulassen“ ohne eine doppelkarte in den fingern zu halten?

(„Ich wollte es zunächst auf mich zulassen“)

… mir war so, dass es keine zulassung gibt solange keine (doppelkarte) versicherung vorliegt… oder gibbet wieder neue regeln?

… den KFZ-brief zu haben heisst ja nur gehört mir :smile:
… eine zulassung ist doch immer noch der weg zur KFZ Anmeldestelle…
… dort gibbet ne eintragung für die „bewegung“ nach STVO auf öffentlichen straßen doch NUR… sofern eine doppelkarte (als beweis der eventuellen schadensübernahme) vorliegt… darauf gibbet den „mitzuführenden“ KFZ-schein …

… oder geht eine anmeldung / zulassung auch ohne doppelkarte ??

… fragender gruß
… rüdl

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Im Moment ist das Bike noch gar nicht angemeldet. Ich wollte
es zunächst auf mich zulassen, und es dann zur Werkstatt
fahren. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, entdrosseln die
mir mein Bike und tragen den Kram direkt ein, so dass ich
danach gleich losfahren könnte.

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Hallo Rüdl,
na haste Spass ?

Duran sagt das Mopped ist nicht angemeldet.Deshalb meine Antwort auf deine Antwort. Wenn Sie angemeldet ist kann er nach der Tüveintragung sofort fahren.

Bei Leistungsveränderungen ( Erhöhungen, Verringerungen ) die ja auch eingetragen werden , bitte sofort der Versicherung dieses mitteilen das es evtl. anders versichert werden muss.

Ansonsten geht keine Anmeldung ohne Versicherungsbestätigung.

Gruß Anno
hoffe du fischst was

also ich glaube ich werde etwas ausführlicher damit hier
keiner was falsch versteht.

Auch wenn der Tüv seinen Segen gibt bei der Eintragung, darf
man nur mit ungestempelten Kennzeichen fahren wenn man mit
Doppelkarte der Versicherung sofort zum Strassenverkehramt
fährt. Alles andere ist strafbar.
Fahren ohne Versicherungsschutz.

Gruß Anno

moin anno,

… ist es wirklich möglich ein moped / KFZ auf sich
„zulassen“ ohne eine doppelkarte in den fingern zu halten?

(„Ich wollte es zunächst auf mich zulassen“)

… mir war so, dass es keine zulassung gibt solange keine
(doppelkarte) versicherung vorliegt… oder gibbet wieder neue
regeln?

… den KFZ-brief zu haben heisst ja nur gehört mir :smile:
… eine zulassung ist doch immer noch der weg zur KFZ
Anmeldestelle…
… dort gibbet ne eintragung für die „bewegung“ nach STVO auf
öffentlichen straßen doch NUR… sofern eine doppelkarte (als
beweis der eventuellen schadensübernahme) vorliegt… darauf
gibbet den „mitzuführenden“ KFZ-schein …

… oder geht eine anmeldung / zulassung auch ohne doppelkarte
??

… fragender gruß
… rüdl

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Im Moment ist das Bike noch gar nicht angemeldet. Ich wollte
es zunächst auf mich zulassen, und es dann zur Werkstatt
fahren. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, entdrosseln die
mir mein Bike und tragen den Kram direkt ein, so dass ich
danach gleich losfahren könnte.

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