Hallo liebe Steuer-Profis!
die Situation:
meine KK hat mir für 4 St./Tag (5 Mal pro Wo.) für insg. ca. 8 Wochen (ca. bis zur Entbindung) eine Haushaltshilfe bewilligt und übernimmt 5,25 Euro pro Stunde (21 Euro pro Tag minus 5 bzw. 10 % Zuzahlung pro Tag meinerseits). Die Haushaltshilfe wurde NICHT über die KK vermittelt, sondern ist eine mir bekannte Studentin, die auf mein kleines Kind aufpassen und meinen Haushalt führen wird (die KK hat das so akzeptiert). Die Studentin hat keine weiteren Jobs. Am Ende der Beschäftigungszeit muss ich ein von ihr unterschriebenes Formular an die KK zurückschicken, in dem die genaue Zahl der geleisteten Stunden steht.
Was muss ich beachten, damit für die Studentin keine Nachteile wg. der Beschäftigung entstehen?
Wie ich verstanden habe, muss ICH keine ESt bezahlen (§ 3 EStG … „Leistungen aus einer Krankenversicherung sind steuerfrei“ - ) und die Zuzahlung der Kasse dem Finanzamt nicht mitteilen.
Ich müsste aber theoretisch Lohnsteuer zahlen - wobei würden sie bei der Summe 0 Euro betragen.
STIMMT DAS?
Muss ich irgendetwas irgenjemandem melden???
Und was ist mit der Studentin?
Muss die Studentin diese Einkünfte (dürften in den fast 2 Monaten ca.1200 - 1300 Euro werden - davon übernimmt die KK ca. 650 Euro, den Rest muss ich zahlen) beim Finanzamt in ihrer Steuererklärung angeben? Wenn die Einkünfte eines Kalenderjahres unter ca. 9.000 Euro liegen, fällt doch keine Steuer an?
Die KK will oder kann mir bei den Fragen nicht helfen. Ich habe nur einige Infos, aber keinen genauen Plan, was zu tun ist.
Ich wäre für alle sinnvollen Tipps und Infos sehr dankbar.