Muss ein Mitarbeiter mit rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn er ein "gesehenes" Passwort benutze?

Folgender denkbarer Fall: Ein Mitarbeiter (A) beobachtet, wie ein anderer Mitarbeiter(B) sich an einem Dienst-PC anmeldet. Dabei musste dieser auch sein Passwort eingeben.
MA (B) hat ein denkbar einfaches Passwort… zb. eine Buchstabenreihe auf der Tastatur… asdfgh123456

Jetzt meine Frage. Mach sich MA (A) Strafbar, wenn er die Anmeldedaten von MA(B) benutze.
Macht sich MA(B) strafbar, weil er sensible Daten nicht ausreichend schützt?
Wenn ja, welche § kommen da zum tragen.

Grüsse

Hallo,

der Paragraph ist da eigentlich recht deutlich formuliert:
http://dejure.org/gesetze/StGB/202a.html

Ein schlechtes Passwort ist, meines Wissens, nicht strafbar.

Gruß,
Steve

Strafbar könnter sich B nur dann machen wenn er absichtlich unauthorisierten Personen zugang ermöglicht. Anderseits wäre B möglicherweise haftbar für Schäden die durch seinen nachlässigen Umgang mit Passwörtern auftreten.

Gruß
Grin

Hallo,
das kommt eher nicht aufs Benutzen an, sondern wofuer benutzen. In eienr vertrauensvollen Zusammenarbeit unter Mitarbeitern koennte ein Spaess-chen angemessen sein, um ein besseres Passwort anzuregen. Email an anderen Kollegen senden - wo koennte ich Tauschanzeige aufgeben - tausche einmal gebrauchtes Zwei-Personen-Zelt gegen Kinderwagen. Fuer echten Schaden mit dem Passwort droht vermutlich eine Abmahnung, wenn man es verwendet, und zwar fuer den MA A, der es nicht nutzen darf.
Gruss Helmut