Muss eine Untervermietung mit in die Steuererklärung?

Servus,

das kommt darauf an, ob die Miete, die der Untermieter bezahlt, höher ist als die laufende Miete plus ggf. weitere Kosten, die dem Mieter anfallen.

Wenn der Mieter bei der Untervermietung einen Schnitt macht, tut er das nicht aus Versehen, d.h. er handelt mit Gewinnerzielungsabsicht: Und dann hat er Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.

Wenn der Mieter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und sonst keine anderen Einkünfte hat, wird ein Gewinn aus der Untervermietung aber nur zur ESt veranlagt, wenn er mehr als 410 € im Jahr ausmacht.

Wenn es um weniger geht, ist es keine Steuerhinterziehung, wenn dieser Gewinn nicht erklärt wird, weil es nicht zu einer zu niedrigen Steuerfestsetzung führt.

Schöne Grüße

Dä Blumepeder