Hallo Blumepeder,
das kommt darauf an, ob die Miete, die der Untermieter
bezahlt, höher ist als die laufende Miete plus ggf. weitere
Kosten, die dem Mieter anfallen.
Leider nicht, denn da ist ja noch die Staffelprovision, die man (noch) zahlen muss, aber nicht an den Untermieter weiterreichen konnte. Ansonsten zahlt der Untermieter eben genau die gleiche Miete, die man selber zahlt.
Wenn der Mieter bei der Untervermietung einen Schnitt macht,
tut er das nicht aus Versehen, d.h. er handelt mit
Gewinnerzielungsabsicht: Und dann hat er Einkünfte aus
Vermietung und Verpachtung.
Das klingt zwar nach einer guten Idee - trifft aber auf diesen Fall nicht zu.
Wenn der Mieter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und
sonst keine anderen Einkünfte hat …
Nee, nur Anlage KAP und Einkünfte aus selbständiger und freiberuflicher Tätigkeit und dann eben andere Mieteinkünfte.… Daher diese Frage, wie es denn mit diesen Mieteinkünften aus der Untervermietung ist.
Man darf die aber in der Steuererklärung angeben, oder? Ich meine, man macht ja Verlust, wegen der Staffelprovision, von daher kann das ja nicht schaden, die zu nennen.
Schöne Grüße
Petra