Steeuerlich geht es da um die Gewinnerziehlungsabsicht.
So wie Du das schilderst ist das bei Dir aber nicht der Fall, eher das Gegenteil, denn für 140.-€ Verpflegungskosten = 4,66 täglich, fütterste ihn eher durch als Gewinn erziehlen.
Hier:
und hier:
Kommentar von Blumepeder_66c72b
| 28.02.2014, 21:23 Uhr
Verluste ohne Gewinnerzielungsabsicht in der ESt
Servus,
wenn die Untermiete so kalkuliert ist, wie Du beschreibst, liegt keine Gewinnerzielungsabsicht vor.
Das wäre aber die Bedingung dafür, dass sich der Verlust aus der Untervermietung auf das zu versteuernde Einkommen auswirkt.
Wenn hier von vornherein nur ein Teil der entstehenden Kosten gedeckt werden soll, und kein Gewinn erzielt werden kann und soll, bleibt der Verlust steuerlich ohne Auswirkung.
Der einzige Effekt einer Erklärung des Verlustes aus der Untervermietung ist hier, dass sich die Veranlagung zur ESt sehr lange hinzieht und mit einiger Hin- und Herschreiberei verbunden ist, bis dann zuletzt geklärt ist, dass hier kein Verlust aus V+V wirksam angesetzt werden kann.
Daher täte ich das in so einem Fall von vornherein bleiben lassen.
Hat das Dä Blumenpeder sehr gut erklärt. ramses90