Muss ich auf Videoüberwachung hinweisen?

Moin phil,

erst einmal möchte ich Dir sagen das ich keine qualifizierung für eine verbindliche Antwort besitzte und lediglich meine Meinung äußere. Solltest Du eine fachgerechte Antwort wünsche solltest Du Dich an einen Anwalt oder zumindest an die für Dein Bundesland zuständige Datenschutzbehörde wenden.

Laut Bundesdatenschutzgesetz müßt Ihr ein Wanschild am Eingang anbringen so das jeder das sieht und sich entscheiden kann nicht den Laden zu betreten.

Anbei die entspechenden Links

https://www.datenschutzzentrum.de/video/videpriv.htm

http://de.wikipedia.org/wiki/Video%C3%BCberwachung#V…

Es gibt auch mindestens einen entsprechenden Flyer von
den Datenschutzbehörden von Nordrhein Westfalen, Niederschachen und Berlin (den findest Du wenn Du bei Google „videoüberwachung in privat räumen“ eingibst.

Ich hoffe ich konnte Dir helfen.
Gruß und noch ein schönes Leben.
=)
Martin

Hi, ich bin weder Rechtsanwalt noch Richter - mir musst du also nicht versichern, dass eure Überwachung dem Guten dient und keinesfalls irgendwelche Datenschutzkriterien verletzt werden.

Ansprechpartner für deine Frage sind Juristen und/oder Datenschützer, bzw. entsprechende Quellen im Web.

Als normaler Ladenkunde würde ich sagen: so ein Hinweis ist zwar guter Stil, aber keinesfalls üblich.

Hallo Phil

Als Schweizer kenne ich die deutsche Gesetzgebung nicht. Aber gross unterscheiden von der schweizerischen wird sie wohl nicht. 2 Varianten schlage ich dir vor: A. Orientiere dich bei der örtlichen Polizei, die hilft dir bestimmt weiter. B (Eigeninitiative). Montiere die Überwachung und mache an der Eingangstüre, bei der Kasse und an einer gut sichtbaren Stelle im Laden mit Hinweisschildern auf die Überwachung aufmerksam. Ev. reicht das zur Abschreckung. Bei der Variante A. gehts auch um die Rechtssicherheit dass wenn ein Diebstahl vorliegt das Videomaterial auch verwendet werden kann.

Viel Glück

Hubert