Hallo,
Von einer Spekulationssteuer habe ich noch nie etwas gehört.
Wenn die Immobilie nur mit einen Wert von 50000.-€ angesetzt ist,dann können Sie diese durch eine Versteigerung zu 50% bekommen,das wäre dann 25000.-€und bei einer 2 Versteigerung noch günstiger.
Lassen Sie sich durch den Insolvenzverwalter nicht noch ein 2 mal betrügen.Machen Sie das dem Insolvenzverwalter klarund sagen im die Meinung wenn er Sie auch noch Betrüg dann kann er auch eine Anzeige haben.Haben Sie überhaupt Anzeige gegen die Gmbh gestellt?Forschen Sie bis zu 5 Jahre nach der Insolvenz nach ,ob die Firma unter einem anderen Namen wieder ein Geschäft betreibt.Falls ja,dann haben Sie da noch ein Recht ihr Geld nach und nach zu holen.Übergeben Sie ihren Fall einem Rechtsanwalt.
Lassen Sie die Immobilie von einem Makler schätzen,der kann ihnen sagen zu wieviel Sie die Immobilie verkaufen könnten.Bei der Steuer müssten Sie eigentlich ihren jetzigen Verlust angeben,ich denke dann würden Sie etwas zurückbekommen.Sollten Sie die 50000.-€ (Immobilie)trotzdem annehmen und später für 80000.-€ verkaufen,dann müssen Sie innerhalb 3 Jahren entweder für den Gewinn etwas neues kaufen oder den Betrag z.B. für renovierungen verwenden(alles muss nachgewiesen werden durch Belege).Ansonsten müssten Sie für den Gewinn Steuer zahlen.
Gruß
monika61