Hallo,
angenommen Person A beschädigt etwas von Person B außerhalb (!) der Wohnung.
B verklagt evtl. A.
Im Verfahren wird, rein hypothetisch betrachtet,ein
Gutachter beauftragt, den beschädigten (beweglichen)
Gegenstand anzusehen.
Möglicherweise will der Gutachter den Gegenstand
in der Wohnung von B ansehen.
Darf B den Zutritt von A verweigern und nur den Gutachter reinlassen?
Grüße