Angenommen man zieht um und meldet rechtzeitig die GEZ (per Brief) ab.
Nun nehmen wir weiter an das der Brief bei der GEZ aber nie ankommt (warum auch immer) und die Gebühren weiter laufen. Obwohl die Person nun am neuen Ort wieder von Anfang an korrekt GEZ-Gebühren entrichtet. Die Person wußte aber nicht das die Abmeldung bei der GEZ nie angekommen ist, erst als die GEZ eine Rechnung verschickt.
Somit möchte die GEZ nun für einen Zeitraum doppelt abkassieren.
Grundsätzlich richtig, weil die Abmeldung dort nie ankam. Aber müsste man dies so hinnehmen? Da die Post hier anscheinend der Schuldige ist.
Allerdings hat die Person den Brief ganz normal abgeschickt, also leider nicht per Einschreiben. Es kann also nicht belegt werden, es wäre nur der Brief auf dem PC da.
Nehmen wir weiter an das ein Brief (mit ausführlicher Erklärung) über die Sachlage an die GEZ erfolglos war. D. h. die GEZ möchte weiterhin für 1 Leistung die 2-fache Gebühr haben.
Was könnte man da machen? Laut Anwalt hat man vor der Gericht wenig Aussichten. Wäre das so? Muß man das hinnehmen?
Ciao,
Nic