Muß Vereinssatzung öffentlich zugänglich sein?

Moin!

Muß ein gemeinnütziger e.V. seine Satzung öffentlich verfügbar machen, beispielsweise auf seiner Website?

Danke und Gruß vom

Dicken MD.

Nein aber es ist schon praktisch für jene, die sich für eine Mitgliedschaft interessieren. Ansonsten muss man sie zumindest Interessentenauf Verlangen zuschicken und wenn man das als PDF macht, kann man sie gleich als Download anbieten. Ansonsten muss ein Interessent zum Amtsgericht und kann sie dort einsehen, geheim ist sie also sowieso nicht.
Übrigens gibt es viele Vereine, die ihre Satzung auf die Homepage stellen, dabei aber die wichtigste Frage vergessen, die jemanden dazu treibt in der Satzung nachzuschauen. Denn dort steht meistens nur, dass es eine separate Gebührensatzung gibt, oder dass Gebühren erhoben werden, die in der Mitgliederversammlung festgelegt werden. Aber wie hoch die Gebühren sind, wird bei manch einem Verein nicht verraten, dazu muss man dann erst anfragen um dann festzustellen, dass monatlch 50 Eu für einen eV mit diesem Zweck(der evtl nur Bürokratiekosten hat und ansonsten keine Ausgaben, kein Kauf von Regenwaldgrundstücken oä.) doch etwas zu viel sind und womöglich noch andere Interessen dahinterstehen.

Gruß burli

Muß ein gemeinnütziger e.V. seine Satzung öffentlich verfügbar
machen, beispielsweise auf seiner Website?

Die Satzung eines (ordnungsgemäß eingetragenen) Vereins ist öffentlich zugänglich, ohne dass der Verein dazu noch etwas tun müßte. Die Satzung muß mit der Anmeldung beim Vereinsregister eingereicht werden und kann dort von jedermann eingesehen werden.

Der Verein kann sich allenfalls noch überlegen, ob er denjenigen, die sich für ihn respektive seine Satzung interessieren, einen Gang zum Vereinsregister zumuten will oder ob er einen einfacheren Zugang zu seiner Satzung (z.B. Website) anbietet. Wenn der Verein Mitglieder gewinnen möchte, ist letzteres keine schlechte Idee.