Die Tochter teilt den Inkasso-Büros mit, dass sie den Vertrag nicht geschlossen hat. Sie verbietet den Inkasso-Büros weitere Post zu schicken und droht bei Zuwiderhandlung mit Abmahnung und Beschwerde bei der Fachaufsicht.
Sofern Sie der Mutter „das Handwerk legen“ möchte, muss sie nachweisen können, dass die Verträge von der Mutter abgeschlossen wurden. Wie sie das tut, ist nach dem Einzelfall zu entscheiden. Entweder, sie läßt sich von den Versandhäusern die Bestellung mit Unterschrift zukommen oder die Internetadresse des Bestellers mtteilen etc. Geben die Versandhäuser diese nicht heraus, muss sie eine Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei machen und mitteilen, welchen Verdacht sie hat. Sie kann anregen, die Beweise bei den Versandhäuser zu sichern. Ob die Polizei ermittelt, bleibt abzuwarten. Meist werden zumindest die Beweise gesichert - das Verfahren aber dann eingestellt, mangels öffentlichen Interesses.
Reichen die Beweise aus, sollte sie die Mutter abmahnen - oder von einem Anwalt abmahnen lassen.
Die Abmahnung enthält eine strafbewehrte Unterlassenserklärung. D. h., wenn die Mutter erneut so handelt, muss sie die vereinbarte Strafe an die Tochter zahlen. Das können durchaus 5-stellige Summen sein.
Unterschreibt die Mutter die Unterlassenserklärung nicht, kann der Anwalt eine einstweilige Verfügung bei Gericht erwirken. Das alles kostet aber viel Geld (wenn man mit dem Anwalt keine Vereinbarung trifft. Dazu muss man ihn aber schon gut privat kennen)Die Abmahnung kann zwischen 600 und 1300 Anwatsgebühren kosten, da der Streitwert im Gesetz festgelegt wurde mit 10.000,00 € Die Einstweilige Verfügung ist noch teurer.
Dieser Weg lohnt also nur, wenn die Mutter ein ausreichendes Vermögen oder vernünftige Einkünfte hat und man sicher sein kann, pfänden zu können.
Sind Vermögen und Einkommen der Mutter jedoch gering, muss die Tochter immer weiter die Inkasso-Büros abwimmeln. Natürlich kann sie denen den Hinweis auf ihre Mutter als vertragsschließende Partei geben.
Es gibt natürlich viele weitere Möglichkeiten, die Mutter zur Räson zu bringen.Aber diese Methoden können hier natürlich nicht dargestellt werden. Generell sollte die Tochter mal darüber nachdenken, welche „Leichen die Mutter im Keller hat“. Oft ergeben sich dadurch erfolgreiche Wege.
Glück auf