MWSt bei Ersatzfahrzeug nach Totalschaden u. Vollkasko

Hallo,

ich habe eine Frage zur Regulierung eines Vollkasko-Totalschadens:

Ich hatte mit meinem 3 Monate neuen Auto (Fabia) einen selbstverschuldeten Totalschaden.

Wiederbeschaffungswert lt. Sachverständigen: 12.000 Euro
Auszahlung der Versicherung (ohne MWSt): 10.084 Euro.

Ersatzfahrzeug: älterer (auch mehr km), schlechter ausgestatteter Fabia vom Gebrauchtwagenhändler für 9000 Euro (inkl. 1437 Euro MWSt, d.h. 19% MWSt)
Das Auto hat der Händler ursprünglich von der Mietwagenfirma Europcar eingekauft. In der Rechnung hat mir der Händler die Mehrwertsteuer in Höhe von 1437 Euro ausgewiesen.

Eine Erstattung der von mir gezahlten MWSt hat meine Versicherung abgelehnt. Begründung: Es sei bereits eine höhere Summe ausgezahlt worden, als ich für den Kauf des Ersatzfahrzeugs benötigt habe.

Ist das so richtig??? Schließlich habe ich ein schlechteres Auto als vorher. Kann ich (im Extremfall) gegen meine Versicherung klagen?

Ich wollte mit der Mehrwertsteuer und der Ersparnis das Auto auf einen Gasantrieb umrüsten. Für diese Umrüstung fehlt nun das Geld.

Was kann ich tun?

Vielen Dank für jede Hilfe

Bist Du Unternehmer oder Privatperson? Anders gefragt: Was der Fabia im Privatvermögen oder Betriebsvermögen?
Im Schadenformular der Versicherung gibt es die Frage: Sind Sie vorsteuerabzugsberechtigt? Wenn ja, wird die MwSt nicht ausgezahlt, da Du sie vom Finanzamt wiederbekommst.
Bei Privatpersonen wird sie nicht ausgezahlt, wenn ich z.B. nur einen Kostenvoranschlag habe, die Reparatur aber nicht tatsächlich durchführe, dann fällt halt auch keine MwSt an.
Die Versicherung muss Dir „gleichwertigen“ Erstz liefern. Wäre der neue Wagen „gleichwertig“, hätte die Versicherung für Privatpersonen (incl. MwSt) Dir nur 9.000 Euro zahlen müssen. Wenn Sie also schon über 10.000 Euro gezahlt hat, ist m.E. alles in Ordnung.
Hatte der alte Fabia einen Gasantrieb?

Hallo,

vielen Dank für die Hinweise. Hier die Antworten zu den Fragen:

Der alte wie der neue Fabia befindet sind in meinem Privatvermögen.

Der neue Fabia (Ersatzfahrzeug) ist aus meiner Sicht nicht gleichwertig. Er ist 5 Monate älter, er wurde beim Kauf 6500km mehr gefahren. Er hat eine andere Farbe (schwarz statt ursprünglich blau). Der neue Fabia hat eine andere Ausstattung als der alte Fabia(z. B. keine Kopfairbags, nur 4 statt 8 Lautsprecher).

Der alte wie der neue Fabia haben keinen Gasantrieb.

Ich bin davon ausgegangen, dass es in Ordnung ist, wenn ich mir ein schlechteres Auto kaufe und vom Versicherungsgeld etwas übrig behalte, um es für etwas Anderes (in diesem Fall Gasantrieb) auszugeben. Ich erwarte ja „nur“ die MWSt für den neuen Fabia und nicht die MWSt vom alten (teureren) Fabia. Dass mir diese MWSt bisher nicht ausgezahlt wurde, halte ich für unfair.

Wie kann ich Versicherung überzeugen/veranlassen, mir die MWSt für den neuen Fabia auszuzahlen?

Vielen Dank für eine Antwort