Hallo,
ich habe eine Frage zur Regulierung eines Vollkasko-Totalschadens:
Ich hatte mit meinem 3 Monate neuen Auto (Fabia) einen selbstverschuldeten Totalschaden.
Wiederbeschaffungswert lt. Sachverständigen: 12.000 Euro
Auszahlung der Versicherung (ohne MWSt): 10.084 Euro.
Ersatzfahrzeug: älterer (auch mehr km), schlechter ausgestatteter Fabia vom Gebrauchtwagenhändler für 9000 Euro (inkl. 1437 Euro MWSt, d.h. 19% MWSt)
Das Auto hat der Händler ursprünglich von der Mietwagenfirma Europcar eingekauft. In der Rechnung hat mir der Händler die Mehrwertsteuer in Höhe von 1437 Euro ausgewiesen.
Eine Erstattung der von mir gezahlten MWSt hat meine Versicherung abgelehnt. Begründung: Es sei bereits eine höhere Summe ausgezahlt worden, als ich für den Kauf des Ersatzfahrzeugs benötigt habe.
Ist das so richtig??? Schließlich habe ich ein schlechteres Auto als vorher. Kann ich (im Extremfall) gegen meine Versicherung klagen?
Ich wollte mit der Mehrwertsteuer und der Ersparnis das Auto auf einen Gasantrieb umrüsten. Für diese Umrüstung fehlt nun das Geld.
Was kann ich tun?
Vielen Dank für jede Hilfe