Nachbar beschimpft Schiedsmann und wirft ihn raus

Hallo, habe seit etwa 1,5 Jahren einen Nachbarschafts-Krieg am laufen. Dieser entwickelte sich von kleineren Stichelleien und „Kinderstreichen“ , ja man kann sagen nahezu monatlich weiter. Mittlerweile ist das schon eine Art Stalking geworden und unsere Kinder drüfen nicht mehr alleine die Wohnung verlassen! Da nun die Situation im vergangenen Monat entgültig eskalierte (u.a. Internetverunglimpfungen, ja sogar bezichtigung von Straftaten u.a. Kindesmisshandlung!) sah ich keinen anderen Weg mehr als den Schiedsmann einzuschalten. Muss dazu sagen zuvor wendete ich mich bereits an die Polizei und einen Anwalt. Beiden reichten die „Beweise“ jedoch nicht aus um „effektiv tätig“ zu werden wie sie es nannten. Der Vermieter reagiert auch nur halbherzig bzw gar nicht auf meine Beschwerden diesen Nachbarn betreffend da es sich um seinen Sohn handelt.
Das Schiedsverfahren wurde eingeleitet und ich traute meinen Ohren nicht als mich der Schiedsmann anrief um mir Kund zu tun das er in seiner mehr als 20 jährigen Amtszeit noch nie etwas derartiges erlebt hatte. Diese Nachbar bediente sich ihm gegenüber dem gleichen nicht wiedergabefähigen Vokabulars wie mir und meiner Familie gegenüber und warf den Schiedsmann unter androhung einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs kurzerhand hinaus.

Nun werde ich heute im Laufe des Tages mit dem Schiedsmann das weitere vorgehen besprechen. Dieser machte mir jedoch wenig Hoffnung das er die Sache weiter bearbeiten würde.
Für den zivilen Klageweg jedoch reichen die Beweise nicht aus, da sowohl die Polizei als auch der Anwalt meinten das dieser Nachbar sehr wohl ganz genau weiß wie oder was er tun kann ohne das man es ihm anlasten kann. Und trotz Tatgebuch das ich auf anraten des Anwalts führe würden die wenigen Beweise nicht eindeutig zuzuordnen seien und ggf ins Gegenteil umschlagen wenn dieser Nachbar daraufhin seinerseits eine Klage wegen Verleumdung einreichen würde.

Bin da um ehrlich zu sein ziemlich verzweifelt. Meine Frau und die Kinder verlassen oder betreten unsere Wohnung nur noch auf zehenspitzen um nicht ggf diesem Nachbarn in die Arme zu laufen, der hinter seiner Wohnungstür zu stehen scheint rund um die Uhr.
Begegne ich ihm vergewissert er sich ob niemand zuhört und deckt mich mit Beleidungen ein die hier auch nicht wiedergabefähig sind.
Ferner läuft jemand Nachst durchs Treppenhaus und steht den Geräuschen nach eine weile vor unserer Wohnungstür, nährt man sich dieser läuft diese Person entweder hinauf auf den Dachboden oder das Treppenhaus hinab.
Habe neben Magendarm-Problemen auch massive Schlafstörungen entwickelt.Dabei geht nie die Haustür sondern immer nur eine der unteren Wohnungstüren wo eben u.a. dieser spezielle Nachbar wohnt.
Man kann auch nirgends etwas stehen lassen ohne das sich jemand daran zu schaffen macht! Ja manchmal macht sich sogar jemand am Müll zu schaffen!
Eine Mietminderung um 25% mit Begründung das eben durch diesen Nachbarn der Hausfrieden massiv und desolat gestört sei , sowie ferner den Vermi8eter anzuhalten diesen Mieter abzumahnen hielt der Anwalt auch für unsinnig. Seiner Meinung nach wird das der Vermieter ohnehin nicht tun da es sich um seinen Sohn handelt und zum anderen würde ich nachweisen müssen das die Mietsache die sich nicht auf das Miteinander sondern nur auf das Objekt beziehen würde einen Mangel hat.

Zum Thema Auszug:
Dies kommt gegenwärtig aus finanziellen Gründen nicht in Betracht! Wir können es uns einfach nicht leisten!

Also weiß da jemand umsetzbaren Rat so das sich irgendwas an dieser unhaltbaren Situation ändert?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Sie wissen doch , wie das läuft in diesem Land .Egal ob Polizei, Staatsanwalt oder Jugendamt, es muss erst etwas schlimmes passieren , bevor man reagiert.
Da sie das durch den Auszug abwenden können , dürfte es perspektivisch gesehen erheblich "billiger " sein, diesen Weg zu gehen , als sich auf Dauer krank machen zu lassen .
Wenn es finanziell so eng ist , unterstützt unter Umständen auch das Jugendamt.Schließlich befinden sie sich in einer Notsituation und die Kinder müssen auch hier geschützt werden .

Hallo, ich war langjähriger Immob.verwalter und habe schon ähnliche Situationen erlebt. Mein Rat: Das Beste wäre, Sie würden ausziehen- soviel vorab.
So, wie Sie die Sache schildern, kann ich mir garnicht vorstellen, daß hier rechtlich nichts zu machen ist. Der Nachbar setzt Sie unter erhebl. psych. Druck, was eine erhebl. Minderung der Wohnqualität bedeutet.
Ich finde, daß die „Aktionen“ des Nachbarn für eine Anzeige ausreichen. Mein Rat: Die Ehefrau soll zum Frauenhaus gehen, sich dort Rat einholen, des weiteren würde ich den Anwalt wechseln. So schlecht stehen Ihre Chancen garnicht, der Schiedsmann hat ja auch in Ihrem Sinne geredet, wenn Sie im Internet verunglimpft werden, reicht dies allein schon für eine Anzeige aus. Mögl.für Beweise. Besorgen Sie sich doch eine Minicam (z.B. eine Kugelschreiberkamera, welche Bild und Ton aufzeichnet, gibt´s bei www.pearl.de für ca. 70,–Eur). Es gibt auch Minicams für den Türspion, damit könnten Sie den Nachbarn aufnehmen, wenn er vor Ihrer Whg.tür steht.Damit könnten Sie den einen oder anderen Beweis untermauern. Rechtlich ist dies jedoch nicht ganz ohne, da man eigentlich niemanden ohne dessen Zustimmung filmen darf. Besser wäre es, einen weiteren Zeugen benennen zu können und dann ab zum Anwalt.-
Noch eins: aus Erfahrung weiß ich: Hunde, die bellen, beißen nicht. Der Sohn des Vm weiß offenbar genau die Grenzen, deshalb wird er auch nichts schlimmeres tun- zur Beruhigung.
Kann Ihnen nur rechtliche Schritte in Verbindung mit Beschaffung weiterer Beweise anraten und auf lange Sicht: ausziehen. Die Anwaltskosten können Sie beim Sozialamt unter Schilderung der obigen Mißstände geltend machen- Gruß, Achim

Sparen Sie für einen Umzug! Ihr Seelenfrieden sollte Ihnen wichtiger sein als z.b. ein Jahresurlaub oder verzichtbare Anschaffungen!

Ich persönlich hätte da etwas perfidere Methoden - denen sind Sie aber offenkundig nicht mächtig bzw. gewachsen, dazu fehlt Ihnen die Nervenstärke - folglich können Sie nur dem Druck weichen!

Hallo,

ich hab Sowas Ähnliches auch Jahre lang erlebt und es hilft nur, wenn Sie umziehen und wenn Sie kein Geld haben, kann das Wohnungsamt die Kaution bezahlen, ganz oder als darlehen und auch den Umzug zahlt IHnen in dem Notfall die arge bzw das Sozialamt ganz. Sie haben ja Atteste über Ihre daraus resultierenden erkrankungen. Ihr Anwalt soll für Sie notfalls vor dem Sozialgericht darum kämpfen, daß die arge oder das Sozialamt Ihnen den Umzug und die kaution bezahlen müssen und Sie müssen dann auch beim Einwohnermeldeamt eine Sperre auf der Heraushabe Ihrer Adresse beantragen und auch eine neue Geheimnummer beantragen und erst dann werden Sie Ruhe haben. Ich habe den gleichen Terror auch Jahre lang mitgemacht.

Alles Gute. Ein guter RA in Köln ist [Name auf Wunsch des Verfassers entfernt] [Adresse auf Wunsch des Verfassers entfernt]. 11 oder an den weißen Ring wenden.

Alles Gute

Asta

http://www.polizei-beratung.de/opferinformationen/st…

Hallo,

Sie sollten es doch immer wieder anzeigen und gleichzeitig nach einer anderen Wohnung suchen und wegziehen, so bald wie möglich. Sie können die Beleidigungen mal aufzeichnen auf ein Diktiergeröt, das Sie bei sich in die Jackentasche stecken und das Gerät selbst darf zwar nicht als Beweis vor Gericht verwandt werden, aber Abschriften oder ein Gedächtnisprotokoll davon dann schon und dann werden auch dem Anwalt und dem Gericht und der Polizei die Beweise ausreichen. Sie dürfen sich in Notwehr wehren gemäß § 32 STGB, also auch physich wehren und evtl bringen Sie an Ihrer Wohnung eine Kamera und filmen als Beweis das Verhalten des Nachbarn. Fragen Sie Ihren anwalt dazu, ob Sie das mit oder ohne Einwilligung des Hauseigentümers tun können, dürfen. Ich meine, daß Sie in Notwehr sehr weitgehend fast alles dürfen. Schaffen Sie sich einen bissigen Hund an, der den Nachbarn anknurren kann. Tränengas und Messer immer bei sich tragen und in Notwehr auch anwenden und im übrigen ist diese NOtwehr auch überhaupt gut in Ihrem Sinn weit auslegbar, wenn Sie jetzt schon mehrfach Anzeige gegen den erstattet haben. Ich würde auf den dann warten und wenn kein Zeuge dabei ist und er Sie wieder angeht, ziehen Sie durch und dann sagen Sie, Sie hätten sich gemäß § 32 STGB, den Sie jetzt vorher lernen, sich nur verteidigen müssen und leider auch aus Furcht und Schrecken voll durchziehen müssen. Lesen Sie alles dazu § 32, 33, 34 STGB in den Kommentaren der Juristen und den Lehrbüchern. Wessels usw. Münchner Kommentar, Palandt usw. Mein Vater hat auch mal in Notwehr jemanden angeschossen, am Ohr verletzt und wurde auch wg. Notwehr frei gesprochen vor ca 50 Jahren. Er lebt heute schon 30 Jahre nicht mehr. Er war auch Jurist und Soldat.
Lassen Sie sich nicht unterkriegen und die Notwehr ist ein scharfes Schwert, aber Sie müssen alles dazu wissen und drauf haben und das so auch später bei der Polizei vertreten und es wird ja glaubhaft sein, daß er sie schon jetzt angreift.