Hallo allerseits,
nehmen wir mal an bei einem vermietetem Reihenhaus (Neubau 2012) ist bis jetzt noch kein Grundsteuerbescheid gekommen. Wenn dieser demnächst eintrifft, wird ja wohl eine Nachzahlung für die Jahre 2012+2013 fällig werden.
Frage a)
Kann der VM dies noch auf die Mieter umlegen, da ja die Nebenkostenabrechnung 2012 ja bereis erstellt wurde?
Frage b)
In welchen Jahr müssen diese Kosten in der Steuererklärung angegeben werden? Ist es zulässig die gesamte Grundsteuer 2012-2014 ggf. erst in der Erklärung für 2014 anzugeben?
Gruß,
Werner