Nachweis Bewerbungsaktivitäten

Hallo zusammen,

ich habe heute ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, in der ich zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen wurde. Nun wird von mit gefordert, dass ich meine Bewerbungsaktivitäten nachweise.
Zum Hintergrund: Ich werde im September für einen Monat arbeitslos sein, bis ich im Oktober mein Studium aufnehmen werde.
Soll ich mich für einen Monat bewerben? Könnt ihr mir sagen was passiert, wenn ich keinen Nachweis über meinen Bewerbungsaktivitäten erbringe? Werden dann Leistungen gekürzt bzw. ganz gestrichen?
Ich seh ja ein, dass man eigentlich auf der Suche nach Arbeit sein sollte, aber für diesen einen Monat wird mich doch niemand einstellen…

Danke schonmal im vorraus für eure Antworten.

Gruß
Knut

Hallo.
Das ist so ein Standardeinladungsschreiben.
Wurde mit Ihnen eine bestimmte Bewerbugnspflicht vereinbart? Wen nein, dann passiert nichts.

Hallo,

bei uns muss man keinen Termin beim AV wahrnehmen, wenn man nur für einen Monat arbeitslos ist.
Ich denke nicht, dass es notwendig ist, dass man sich in der Zwischenzeit bewirbt.

Gruß

Hallo,

du möchtest Bezüge vom Arbeitsamt, daher musst du nachweisen, daß du dich beworben hast, dies kann schriftlich, telefonisch oder persönlich sein. Du mußt der Arbeitsvermittlerin dies nachweisen, es kann sonst zu Sanktionen kommen, am anfang so 10 % deines Bezuges, wenn du es dann immer noch nicht nachweisen kannst 30 % - kommt auf den Arbeitsvermittler darauf an. Du hast alles zu unternehmen, um deine Arbeitslosigkeit zu beenden und wenn es 1 Monats-Job geht.
Ich hoffe ich konnte dir helfen!
Viel Glück

gold-marie

Was passiert, kann ich nicht sagen, da fehlt mir der fundierte Wissensstand, weil die meisten dieses irrsinnige Spiel mitachen.

Von mir als Arbeitgeber bekommen Sie schon mal drei Absagen:

Einmal von der Firma www.allgaeujobs.de
Einmal von der Firma www.jobsundmehr.de
Einmal von der Firma www.aufsteiger.de

Sind schon mal drei.

Viel Erfolg im Studium.

Hallo Knut,

kein Arbeitsvermittler, der sinnvoll arbeitet, wird den Nachweis von Eigenbemühungen von dir verlangen. Wie auch von niemand anderem, der eine Jobzusage hat, wenn die Arbeitsaufnahme noch einen oder zwei Monate in der Zukunft liegt.
Bist du schon immatrikuliert? Dann melde Dich gleich mit der Anmeldung wieder ab. Natürlich mit dem Hinweis, daß Du bis zum Studienbeginn der Arbeitsvermittlung uneingeschränkt zur Verfügung stehst…
Viele Grüße, Birgit

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage an mich. Bitte entschildigen Sie die späte Antwort. Ich befinde mich mich derzeit im Urlaub.

Ihre Frage kann ich leider nicht abschließend beantworten, da ich in der Leistungsabteilung arbeite. Ihre Frage bezieht sich auf den Arbeitsvermittler.

Bevor ich etwas falsches sage, empfehle ich Ihnen, Ihre Frage ins entsprechende Forum einzustellen. Dort sind auch Kollegen aus der Arbeitsvermittlung.

Ihre Pflichten als Arbeitsloser ergeben sich aus der Eingliederungsvereinbarung, die Ihr Arbeitvermittler in der Regel bei der ersten Antragstellung mit Ihnen schriftlich abschließt. Wenn Bewerbungsbemühungen von Ihnen nachgewiesen werden müssen, dann müssen Sie das tun. WEnn Sie glaubhaft darlegen können, warum Sie keine Bewerbungen schreiben wollten/konnten, weil Sie ein Studium mit Sicherheit aufnehmen und eine Immatrikulation zum Wintersemester vorlegen können, ist es, denke ich, Ermessenssache.
Das letzte Wort hat, wie gesagt, der Arbeitsvermittler.

Damit die Zahlung von Arbeitslosengeld II gestoppt werden kann, müssen Sie die Studiumaufnahme dem Jobcenter unverzüglich mit der Veränderungsmitteilung mitteilen und eine Immatrikulation beilegen bzw. nachreichen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.