Hallo zusammen,
ich habe heute ein Schreiben von der Arbeitsagentur bekommen, in der ich zu einem persönlichen Beratungsgespräch eingeladen wurde. Nun wird von mit gefordert, dass ich meine Bewerbungsaktivitäten nachweise.
Zum Hintergrund: Ich werde im September für einen Monat arbeitslos sein, bis ich im Oktober mein Studium aufnehmen werde.
Soll ich mich für einen Monat bewerben? Könnt ihr mir sagen was passiert, wenn ich keinen Nachweis über meinen Bewerbungsaktivitäten erbringe? Werden dann Leistungen gekürzt bzw. ganz gestrichen?
Ich seh ja ein, dass man eigentlich auf der Suche nach Arbeit sein sollte, aber für diesen einen Monat wird mich doch niemand einstellen…
Danke schonmal im vorraus für eure Antworten.
Gruß
Knut