Hallo, Rechtler.
Zwei Begebenheiten sind rechtlich (m.E.) klar:
- Eine Fußgängerampel darf bei Rot nicht überquert werden.
- Eine ‚normale‘ Straße darf (innerorts etc.) überquert werden.
Wie ist es aber mit dem Grenzfall?
Wenn ich eine rote Fußgängerampel nicht überqueren darf, eine ‚normale‘ Strße aber schon, wie weit muss ich von einer (roten) Fußgängerampel entfernt die Straße überqueren, damit meine Überquerung nichts mehr mit der Ampel zu tun hat??
Danke
Markuss