Hallo,
ich bezahle für einen PKW-Stellplatz 70,- DM mtl. Der Stellplatz befindet sich in einer Tiefgarage. In der Nebenkostenabrechnung werden die Kosten für die „Wartung Betrieb Doppelparker“ vom Vermieter von mir verlangt. Sind dies Kosten, die trotz der o.g. 70,- DM auf den Mieter zusätzlich umgelegt werden können ?
Danke !
Rouven