Hallo zusammen,
Folgende Situation:
Ein Mieter zieht am 15.11.2011 in die neue Wohnung ein. Der Vermieter rechnet per 31.05.2012 die Nebenkosten in einer Abrechnung ab wie folgt:
15.11.2011-31.12.2011
01.01.-31.12.2012
Meiner Meinung nach darf er doch nicht im Voraus abrechnen, oder?
Zudem wird Heizöl abgerechnet für den Zeitraum 01.06.11-31.05.2012, Nutzungszeitraum 15.11.2011-31.05.2012 aber der Faktor für die Grundkosten wird ab 01.06.2011 berechnet. Darf er das? Bei Einzug wurden auch nicht die Zähler abgelesen.
Versicherungen, dürfen die direkt auf die Mietparteien aufgeteilt werden oder geht es hier nach der Wohnfläche?
Über Rückmeldungen würde ich mich sehr freuen und bedanke mich jetzt schon.
Viele Grüße,
Carolina79