Hallo,
Den Fall: bei eBay Pflanzen für €190 gekauft, bezahlt und bekommen.
Die Pflanzen waren in einem sehr schlechten Zustand. Wollte negative
Bewertung abgeben, musste aber zuerst den Verkäufer kontaktieren.
Gemacht keine Gelderstattungsanforderung gemacht. Einfach nur eines
negativen Ebay- Eintrages angekündigt. Da sich der Verkäufer/privat
bei Ebay/ nicht schuldig füllt und um meine negative Bewertungen zu
verhindern hat er sein Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt schickt
einen Brief:Geldmachung von Zahlungsansprüchen/Ankündigung eines
negativen Ebay Eintrages. Es gab aber eigentlich gar keine Ansprüche,
nur ihm informiert, dass er negative Bewertungen bekommen wird. U.a.
steht „Sollen Sie in Hinblick auf die erworbenen Gegenstände eine
negative Bewertung gegenüber dem Aktionshaus Ebay veranlassen, wird
unser Mandant unverzüglich eine entsprechende Unterlassungsklage
gerichtlich anhängig machen“
Ist das eine Nötigung oder nicht?
Und noch: Sollten die entsprechenden schriftlichen Erklärung hier
nicht vorliegen, wären wir gehalten, zur Vermeidung von Nachteilen
unseres Mandanten gegebenenfalls eine negative Unterlassungsklage
beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten.
Muss man das überhaupt schreiben/freier Form/ oder reicht nur ein
Brief, wo man schreibt, dass er zu keinem Punkt eine Anforderung zur
Gelderstattung gab, und dass mit der Bewertung man seine eigene
Meinung über den Artikel gibt. Das kann man ja auch als
Bewertungserpressung einstufen oder?
Was muss man unternehmen? Falls eine Nötigung ist-eine Anklage bei
der Polizei? Unterlassungserklärung schreiben oder nur ein Brief?
Oder vielleicht beim Finanzamt ein Verdacht für Steuerhinterziehung
melden / er verkauft viel und zwar nicht nur über ebay; seine
Reaktion/Anwalt einschalten/ ist nicht normal finde ich/.