Pachtvertrag Kleingarten

Hallo,

mein Vater ist im Februar verstorben und war Mitglied in einem Kleingartenverein. Meine Mutter steht nicht im Pachtvertrag und möchte aus attestierten gesundheitlichen Gründen (80 Jahre) den Kleingarten aufgeben. Der Vorstand sagte ihr, dass sie zuerst Mitglied im Verein werden muss und danach den Garten noch 2 Jahre pflegen muss, falls kein Nachfolger gefunden wird.

Meine Fragen dazu:
1.Kann meine Mutter den Kleingarten notfalls ohne Schätzung abgeben, wenn sie auf eine Auszahlung verzichtet?
2.Muss die Gartenlaube und der Geräteschuppen geräumt oder gar abgerissen werden?
3.Gibt es evtl. Urteile darüber - wenn ja mit welchem Aktenzeichen?

Für Antworten bedanke ich mich im voraus.

Manfred

Hallo Manfred,ich versuch deine Fragen zu beantworten.

1: Jeder Kleingartenverein erkennt die Ehefrau eines verstorbenen Mitglieds als rechtmäßigen Eigentümer des Gartens an.Ich weiß nicht wie der Vorstand darüber denkt.Wenn er rechtliche Gründe vor Pietätsgefühlen stellt sollte er abgelöst werden.Rein rechtlich kann
er dir Steine in den Weg legen,die aber ohne weiteres aus dem Weg geschafft werden können.Ist nur halt mit Behördenlaufereien verbunden.
Wenn der Garten verkauft wird,muß er abgeschätzt werden,schon aus Absicherungsgründen für beide Seiten(Käufer und Verkäufer)
Die Laube muss weder geräumt noch abgerissen werden,das kann der Verein nicht bestimmen.Es ist erlaubt ein Gebäude mit einer Überdachung von 26 m² zu haben.Was darüber hinaus geht ist illegal und muss unter Umständen abgerissen werden.Das ist aber zwischen Käufer und Verkäufer auszuhandeln.Will der Nachfolger es so übernehmen,sollte der Verein keine Einwände haben.
Mit Gerichtsurteilen kann ich leider nicht dienen.Aber man kann im Kleingartenverband nachfragen.Über Google kannst du den für euch zuständigen Bezirksverband herausfinden.
Wünsch dir viel Erfolg und hoffe ich habe ein klein wenig helfen können

Hallo xsteeler,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Leider gibt es keine Interessenten für den Garten. Das ist ja das Problem. Im selben Verein stehen schon einige Gärten leer. Es müßte so etwas wie eine Schenkung möglich sein.

Beste Grüße Manfred

Hallo Mannfred
Nach Durchsicht der Satzung des Landesbund der Gartenfreunde in Hamburg E.V. konnte ich keinerlei Paragrafen finden der Deiner Mutter den Verbleib in dem Kleingarten vorschreibt.
Wenn Deine Mutter kein förderndes Mitglied oder Ehrenmietglied ist hat Sie auch keine Plichten eines solchen.
In §3 Absatz5 steht ganz eindeutig : Die Mitgliedschaft endet durch: a)Tod , b)Austritt oder
c) Ausschluss.
Sollte der Vorstand darauf hinweisen das Deine Mutter Erbin ist, dann verweise auf den §3 Absatz 5
Zu a.) Beim Tod eines Mitgliedes ist der Übergang der Mitgliedschaft sowie der damit verbundenen Rechte auf seine Erben AUSGESCHLOSSEN.

Natürlich besteht auch die Möglichkeit dem Verein die Laube samt Inventar zu schenken.
WICHTIG!!!
Auf keinen Fall sollte Deine Mutter sich zu einem Beitritt in den Gartenverein überreden lassen,denn damit wäre alles hinfällig und Sie müsste den Pachtvertrag bis 31.12. des laufenden Jahres erfüllen, soweit die Kündigund des oben genannten Vertrages bis zum 30.9. des laufenden Jahres dem Vorstand vorliegt.

Von eventuelle Urteile habe ich leider keine Kenntnis.
Hoffe Dir damit weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen rkwilde99

Hallo Manfred

als erstes muss ich sagen das dieser Vorstand aufgrund seiner Äusserung für mich kein Ansprechpartner wäre. In unserem Verein gab es auch schon den einen oder anderen Todesfall und es wurde dann unbürokratisch nach einem Nachpächter gesucht und gut. Schätzungen sind meines Wissens nur erforderlich wenn der Verein den Nachpächter suchen muss und es keine Ablöseverhandlungen zwischen altem und neuem Pächter gibt. Nur eines ist leider Fakt: wenn sich niemand findet der den Garten übernehmen will ( egal ob mit oder ohne Ablöse ) kann der Verein tatsächlich verlangen das die Gartenlaube, Geräteschuppen, Gewächshäuschen etc. entfernt werden. Ich würde mit dem Pachtvertrag zu einem Anwalt gehen ( Erstberatung ist nicht allzu teuer ) und mir dort kompetenten Rat suchen. Viel Glück wünsche ich Euch jedenfalls …

Claus

Hallo Manfred,es gibt dann nur eine Möglichkeit.Wenn der Verein den Garten nicht haben will,dann annoncier doch mal,das der Garten zu verschenken ist.Es werden sich sicher Interessenten finden.Ich finde es schade,das die Interesse an Kleingärten abnimmt.Den Trend verfolge ich schon geraume Zeit.Gottseidank ist unser Verein davon nicht betroffen.Wir haben zwar keine Warteliste,aber die Gärten finden schnell einen neuen Besitzer.Darf ich mal fragen aus welcher Ecke du kommst?
Liebe Grüsse Reiner

Hallo Manfred,
entscheidend bei allen Fragen ist, was im Pachtvertrag und eventuell in der Gartenordnung steht, falls diese Bestandteil des Pachtvertrages ist.
Ihre Mutter hat keinen Pachtvertrag unterschrieben und ist nicht Mitglied des Vereins. Ein automatischer Eintritt in die Verhältnisse durch Ihre Mutter kann es nicht geben. Nichts unterschreiben. Das Eigentum im Garten gehört zur Erbmasse. Eine Abgabe des Gartens ohne Schätzung ist möglich, wenn es die Ordnung des Vereins zulässt. Die Gartenlaube muss bei Besitzerwechsel auf keinen Fall abgerissen werden, wenn die Errichtung nicht grob gegen Bauvorschriften o.ä. verstößt. Mit Urteilen kann ich leider nicht dienen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich beim Kreis- oder Landesverband erkundigen, dort gibt es Sprechzeiten.
Immer ruhig bleiben, nichts voreilig unterschreiben, die Festlegungen im Verein genau ansehen, nur Schriftliches gilt, wenn erforderlich, gegen Aufforderungen o.ä. Widerspruch einlegen.
Vielleicht konnte ich ein wenig helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Peter B.

Hallo Reiner,

meine Mutter wohnt in Leipzig - das mit der Annonce ist eine gute Idee.
Nochmals vielen Dank für Deine Antworten.

Beste Grüße
Manfred

Hallo rkwilde99,

vielen Dank für die Antwort. Ich denke auch, dass ein Beitritt in den Verein nicht sinnvoll wäre, wenn sie den Garten aufgeben will.

Beste Grüße
Manfred

Hallo Claus,

vielen Dank für die Antwort, vielleicht ist es das Beste den Garten per Annonce zu verschenken. Ein nachträglicher Beitritt in den Verein durch meine Mutter scheint mir nicht ratsam zu sein.

Beste Grüße
Manfred

Hallo Peter,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Es scheint mir auch ratsam, nicht in den Verein einzuteten. Den Tipp mit dem Kreis- oder Landesverband werden wir befolgen.

Beste Grüße
Manfred

Hallo Manfred,
lt. Bundeskleingatengesetz ist Ihr Problem erst mal wie folgt geregelt:

„§ 12 Beendigung des Kleingartenpachtvertrages bei Tod des Kleingärtners
(1) Stirbt der Kleingärtner, endet der Kleingartenpachtvertrag mit dem Ablauf des Kalendermonats,
der auf den Tod des Kleingärtners folgt.
(2) Ein Kleingartenpachtvertrag, den Eheleute oder Lebenspartner gemeinschaftlich geschlossen
haben, wird beim Tode eines Ehegatten oder Lebenspartners mit dem überlebenden Ehegatten
oder Lebenspartner fortgesetzt. Erklärt der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner binnen eines
Monats nach dem Todesfall in Textform gegenüber dem Verpächter, dass er den Kleingartenpachtvertrag
nicht fortsetzen will, gilt Absatz 1 entsprechend.
(3) Im Falle des Absatzes 2 Satz 1 ist § 563 b Abs. 1 und 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs über
die Haftung und über die Anrechnung der gezahlten Miete entsprechend anzuwenden.“

So wie Sie schreiben war Ihr Vater alleiniger Vertragspartner. Der Vorstand kann von niemanden verlangen, Mitglied in seinem Verein zu werden. Aus meiner Sicht fällt deshalb das auf der Parzelle verbliebene Eigentum (Baulichkeiten/Inventar/Anpflanzungen)Ihrers Vaters an den/die Erben. Dazu sollte der Vorstand in eigenem Interesse eine Abschätzung (ggf. auch auf eigene Kosten) veranlassen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Weiterhin muss der Vorstand erlauben, dass der/die berechtigten Erben das Eigentum oder Teile davon von der Parzelle entfernen (mitnehmen).
Der Vorstand ist aus meiner Sicht nunmehr erst mal in der Pflicht, mit angemessenen Aufwand einen geeigneten Nachpächter zu finden.
Sollte das nicht gelingen, muss der Vorstand überlegen, wie er durch Rückbau übergroßer Baulichkeiten die Parzelle wieder attraktiv machen kann. Die Kosten hiefür kann er versuchen, von den/die Erben zu erlangen, Voraussetzung ist natürlich der Nachweis, dass es sich um nicht genehmigte Baulichkeiten handelt.
Sie sehen, dass Problem ist wahrscheinlich auch ein Erbenproblem. Sollten Ihre Mutter und Sie die direkten und alleinigen Erben Ihrers Vaters sein, dann versuchen Sie sich mit dem Vorstand wie unter Ihrer 1. Pos. beschriebenen Weise zu einigen (Abgabe unter verzicht auf Auszahlung).

Hoffentlich konnte ich Ihnen ein wenig helfen und verbleibe mit herzlichen Grüßen aus Berlin

Heinz

Hallo Herr Gelhaar,

ich bedanke mich für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Wahrscheinlich ist es wirklich das Beste, sich mit dem Vorstand auf eine Schenkung zu einigen oder per Annonce zu versuchen jemanden zu finden, der den Garten (bzw. das darauf befindliche Eigentum) geschenkt nimmt.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Jahn

Hallo Manfred
zu 1 Nein, wenn sie das „Erbe“ angenommen hat. Sollte sie dieses nicht getan haben ist das ja auch nicht ihr Garten, sondern der fällt den Bezirksverband zu.
zu 2 ebenfalls nein, wenn die zweite Info von oben gilt, ansonsten kommt es drauf an wie der Pachtvertrag aussieht was den Abriss anbelangt. Ist der Geräteschuppen eingetragen kann er stehen bleiben oder die gesamt Größe von Laube UND Schuppen nicht größer als 24 qm ist kann er auch stehenbleiben. Denn es geht um die Umbaute Fläche .
zu 3 kann dir leider keine Gerichtsbezüge dafür nennen.
Hoffe für deine Mutter das sie das alles ohne Schaden durchsteht.

Hallo chevyts,

vielen Dank für die Antwort. Wir werden versuchen jemanden zu finden, der den Garten mit allem darin geschenkt nimmt. Dann brauchen wir auch nichts abzureißen. Falls das nicht klappt bleibt uns wohl nur die Möglichkeit alles plattzumachen was aber teuer wird.

Viele Grüße
Manfred

erste-mal mein Beileid,liebe freund Manfred,es ist leider so geregelt,aber jeder Gesetz hat 2 Seite:deine mutter ist Erbin,sie hat 2 Möglichkeiten, beräumen,oder Nachpächter finden,sollte der Vorstand so stur sein,gibt es nur noch Kreisverband, wo dein mutter mit Todesurkunde vorsprechen bzw schriftlich Antrag stellen kann.Wo eine Wille ist ist auch ein Weg…würde mich freuen wenn du mir privat dein Heimatstadt und Anlage mitteilen könntest…[email protected]
P.S nachzuschauen im Bundes garten-gestzbuch. wünsche viel erfolg für euch. L.G. opa Sandor aus greiz

Hallo Opa Sandor,

vielen Dank für die Antwort und die guten Wünsche.
Der Gartenverein ist in Leipzig Süd-Ost und heisst „Eigene Scholle“.

Viele Grüße nach Greiz
von Manfred

Hallo Manfred,

entschuldige bitte die verzögerte Antwort - ich war verreist und habe Deine Frage erst heute gelesen. Leider kann ich sie Dir sowieso nicht beantworten, da ich von Haus aus kein gelernter Rechtsverdreher bin und deshalb nur empfehlen kann, Dich lieber an einen Sachkundigen dieser Fachrichtung zu wenden. Eigentlich bin ich erstaunt, dass Du mich überhaupt dafür ausgewählt hast, denn als Experte auf diesem Gebiet hatte ich mich doch gar nicht ausgewiesen. Immerhin trotz alledem freundliche Grüße aus Cottbus.

Klaus

Der ehemalige Besitzer dieses Accounts, mein Vater, ist nur einen Monat davor gestorben. auch er war Kleingartenbesitzer.

Daher folgendes:

du musst den Garten nicht übernehmen, du musst erst recht nicht den Pachtvertrag übernehmen. Hast du den Garten, und den Pachtvertrag geerbt, dann darfst du den Garten auch veräußern und das auch OHNE deinen Namen in den Pachtvertrag zu schreiben!
Häufig drängen die Vorstände einen dazu, den Pachtvertrag zu übernehmen, damit man wieder jemanden hat, der Haftbar gemacht werden kann. In deinem Interesse ist das jedoch absolut nicht. du könntest eben zum Beispiel zur Pflege verdonnert werden usw.

Erbst du das Ding, dann veräußere es, aber lass die Finger vom Pachtbuch.

Nun zu den Fragen:

  1. Das käme auf den Verband an. Die können einwilligen, müssen das aber nicht machen. Wenn der Garten in einem passablen Zustand ist und zudem vielfältige anpflanzungen vorhanden sind und evtl. zusätzliche Einbauten, könnte einem aber durchaus auch einiges an Geld verloren gehen. Wozu also kostenlos abgeben?

  2. geräumt theoretisch ja, abgerissen nicht zwangsläufig, nur wenn der zustand miserabel ist oder Anbau eigentlich nicht dazu gehört, welchen der Käufer jedoch übernehmen kann, wenn der Vorstand zustimmt. Als wir unseren Garten veräußerten, haben die Käufer sogar noch für die einrichtung etwas mehr gezahlt, da diese auch wertvoll war. Ausgeräumt wurde dann nichts. Das gleiche beim geräteschuppen: sehr gepflegt mit guten Geräten, da wollen die Käufer nicht, das man Räumt. Stattdessen, sollte man die Geräte seprat dazu verkaufen, zu vernünftigen Gebrauchtpreisen. auch hier kein geld verloren gehen lassen! Geräte und Möbel werden bei der gutachterlichen Schätzung nicht mitgezählt! Diese steigern also nicht den offiziellen Preis. Nichts desto trotz muss man den Garten nicht für den Gutachterpreis abgeben, man kann diese Dinge extra berechnen. Allerdings kann der Verpächter Druck machen und einen Verkauf an einen Zahlungswilligen zum gutachtenpreis erzwingen. In diesem Fall halt trotzdem die Sachen als Extra mitverkaufen oder eben mitnehmen. verschenkt wird nichts!
    Auch sollte man den Materialwert von Aluminium-, Edelstahl-, und Messing- oder Kupferteilen nicht unterschätzen. Ein paar Kilo bringen evtl. schon mal ein paar hundert Euro ein. Die Chinesen treiben den Preis. Ventile7 Armaturen sind oft aus Messing, auch wenn sie verchromt oder silbrig aussehen. einfach mal mit der feile leicht anfeilen, blitzt es golden ist es messing. Kupfer findet man evtl. bei Dachanbauten. diese können auch grün erscheinen. auch hier: anfeilen. Edelstahl findet man oft bie Rohrleitungen und Schraubverbindungen. Es gibt natürlich auch Kleingärten, da findet man garnichts von alle dem.

  3. sicherlich. kenne jedoch keine. es gilt im grunde das pachtgesetz. dort steht für kleingärten schon alles drin. dann ist der kleingärtner verband gefragt, mit seinen vorschriften, sofern diese auch rechtens sind.

Hallo cliff3000,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.
Der Garten ist mittlerweile verkauft.

Beste Grüße
M.Jahn