Hallo an alle,
in meinem Mietvertrag steht unter dem Punkt ~Betriebskosten~ ein handschriftlicher Vermerk des Vermieters mit folgendem Wortlaut: „eine zu verrechnende Pauschale von 200,00 DM mon.“ (wurde seit 01.01.2002 natürlich in EUR umgerechnet). Weiterhin ist im Mietvertrag der Hinweis auf diese Betriebskostenverordnung enthalten (dies ist vorgedruckt gewesen).
Ich habe gelesen, dass man unter dem Begriff „Pauschale“ einen festen Betrag versteht, der nicht verrechnet wird (also auch keine Nebenkosten-Abrechnung mit eventueller Nachzahlung erstellt wird). Anders eine „Vorauszahlung“. Hier wird monatlich ein Betrag bezahlt, der dann am Ende des Jahres verrechnet wird (NK-Abrechnung). Ist dann die Formulierung in meinem Mietvertrag „eine zu verrechnende Pauschale“ nicht falsch und irreführend?
Diese Frage habe ich auch hinsichtlich meiner vor ein paar Tagen erhaltenden NK-Abrechnung (siehe entsprechender Thread dazu). Inwieweit kann ich hier - auch bez. der NK-Abrechnung - den Vermieter mit dieser Formulierung „konfrontieren“? Oder ist das um drei Ecken und zu weit gedacht? Bedeutet hierbei der Wortlaut „eine zu verrechnende Pauschale“ gleich „Vorauszahlung“?
Danke und liebe Grüße Kati