PayPal stornierung, Ware weg und kein Geld

Mal Angenommen…

… jemand stellt eine eBay Auktion über ein Handy ein.
Irrtürmlicher Weise ist die Auktionsbeschreibung des Handys nicht dem eigentlichem Gerät.

Der Käufer regelt den Bezahlvorgang zunächst über PayPal.
Die Info des Geldeinganges ist beim Verkäufer angekommen und dieser schickt die Ware los (von dem Fehler in der Auktion weiß der Verkäufer noch nichts)

Die Ware kommt beim Käufer an und dieser stellt den Fehler, Mangel feste.

Dieser kann irgendwie die PayPal Zahlung stornieren (weil der Verkäufer das Geld noch nicht von PayPal eingefordert hatte) und hat somit das Geld zurückbekommen. Natürlich auch die Ware.

Er ist in Besitzt des Unbezahlten Handys! Und weigert sich dieses auf Kosten des Verkäufers umgehend an Ihn unbenutzt und orginalverpackt zurückzuschicken…

Sieht die Sache jetzt nicht so aus, dass zwar über die PayPal Eingangszahlung ein Kaufvertrag zu stande kam,
der wiederum aber durch die Zahlungs Stornierung umgewandelt worden ist ? Der Käufer somit gebrauch vom Rückgaberecht gemacht hat (Geld hatte er sich ja selbst wieder geholt)?

Wie sieht die Rechtslage aus ?

Kann der Käufer einfach Selber neue „Preise“ diktieren zu dem er das Gerät jetzt haben möchte ?

Bitte um schnelle antwort

Hallo,

Kann der Käufer einfach Selber neue „Preise“ diktieren zu dem
er das Gerät jetzt haben möchte ?

nein, kann er nicht.

Der Vertrag lautet „Handy X gegen Betrag Y“, das haben beide Seiten erstmal so zu erfüllen. Also keine Ware = kein Geld und kein Geld = keine Ware.

Wenn der Käufer das Geld zurückbucht ist er auch verpflichtet die Ware zurückzusenden. Ob man sich irgendwie entgegenkommt ist Sache beider Vertragsparteien, das wäre ein neuer Vertrag, dem beide Parteien zustimmen müssen.

Grüße,
Sue

Ist der Händler gewerblich und der Kaufbetrag über 40 Euro, so muss der Händler die Rücksendung bezahlen.

Ist es ein privater Händler oder der Kaufbetrag unter 40 Euro, so muss der Käufer die Rücksendung vorlegen; der Händler prüft die Ware ob sie tatsächlich defekt ist und erstattet dann die Versandkosten des Käufers.

Gruß Karsten

???

Ist der Händler gewerblich und der Kaufbetrag über 40 Euro, so
muss der Händler die Rücksendung bezahlen.

Ist es ein privater Händler oder der Kaufbetrag unter 40 Euro,
so muss der Käufer die Rücksendung vorlegen; der Händler prüft
die Ware ob sie tatsächlich defekt ist und erstattet dann die
Versandkosten des Käufers.

Hallo Karsten,

lies nochmal die Frage. Der VK hat das falsche Gerät verschickt, von defekt steht da nichts. Also muß der VK auch den Rückversand bezahlen, egal wie teuer das Gerät ist und ob defekt oder nicht.

Gruß
Sticky

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Mal angenommen,

Der Käufer überweist seinen „Wunschbetrag“ einfach auf das Konto des Verkäufers…

Der Verkäufer sollte das Geld doch auf keinen Fall annehmen sonst sähe das doch so aus wie eine „Zustimmung“ oder ?

Was wäre ein Sinnvolles weitergehen in diesem Fall ?

Anzeige bei der Polizei, wegen Unterschlagung oder so ?