Mal Angenommen…
… jemand stellt eine eBay Auktion über ein Handy ein.
Irrtürmlicher Weise ist die Auktionsbeschreibung des Handys nicht dem eigentlichem Gerät.
Der Käufer regelt den Bezahlvorgang zunächst über PayPal.
Die Info des Geldeinganges ist beim Verkäufer angekommen und dieser schickt die Ware los (von dem Fehler in der Auktion weiß der Verkäufer noch nichts)
Die Ware kommt beim Käufer an und dieser stellt den Fehler, Mangel feste.
Dieser kann irgendwie die PayPal Zahlung stornieren (weil der Verkäufer das Geld noch nicht von PayPal eingefordert hatte) und hat somit das Geld zurückbekommen. Natürlich auch die Ware.
Er ist in Besitzt des Unbezahlten Handys! Und weigert sich dieses auf Kosten des Verkäufers umgehend an Ihn unbenutzt und orginalverpackt zurückzuschicken…
Sieht die Sache jetzt nicht so aus, dass zwar über die PayPal Eingangszahlung ein Kaufvertrag zu stande kam,
der wiederum aber durch die Zahlungs Stornierung umgewandelt worden ist ? Der Käufer somit gebrauch vom Rückgaberecht gemacht hat (Geld hatte er sich ja selbst wieder geholt)?
Wie sieht die Rechtslage aus ?
Kann der Käufer einfach Selber neue „Preise“ diktieren zu dem er das Gerät jetzt haben möchte ?
Bitte um schnelle antwort