Pflegeversicherung

Liebe/-r Experte/-in,
habe eine frage zur verhinderungspflege… das ist auch schon mein zweiter versuch…die erste anfrage wird irgendwie nicht angezeigt…also, vielleicht kommt meine anfrage nun doppelt…
so, nun gehts los…pat x wird nur morgendlich vom ambulanten pflegedienst versorgt…pfl.st.1…restübernahme durch angehörige… nun fahren diese in den urlaub… versorgung nun morgens und abends…es ist doch richtig, dass für die 28 tage des urlaubs nun auch die morgendliche versorgung über die verhinderungspflege abgerechnet wird…so das sachleistungen in höhe von 1.470 euro in anspruch genommen werden können???
vielen dank…

Hallo,

für einen Zeitraum von 28 Tagen pro Jahr steht Patient X Verhinderungspflege zu. Zu diesem festen Euro Betrag wird alles was in die Leistung der Pflegeversicherung fällt abgerechnet. Sollte die Pflege teurer sein, so ist der Mehrbetrag anderweitig aufzubringen.

Leider bin ich für Verwaltungsfragen nicht kompetet!
Sorry
Retroe

Hallo sigi0815,

das ist zwar keine Frage zur privaten Pflege(zusatz)versicherung (meinem Fachgebiet), jedoch habe ich mich „auf dem kurzen Dienstwege“ erkundigt (meine Frau ist Spezialsiten für die gesetzliche Pflegeversicherung).

Und hier nun die Antwort:

Der Pflegedienst kann bis zu 1.470 Euro (höchstens für 28 Tage im Jahr) seine Leistungen anrechnen.

Wenn also z. B. nach 14 Tagen die 1.470 Euro aufgebraucht sind, dann muss privat gezahlt werden. In der Zeit der Verhinderungspflege werden die regulären Sachleistungen ausgesetzt. Eine doppelte Leistungsinanspruchnahme ist also nicht möglich.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiter helfen.

Beste Grüße

Thomas Kliem

P. S. Für’d nächste mal: Fragen Sie Ihren Pflegedienst, die wissen bescheid :wink:

netzwerk freier finanzberater
Inh. Thomas Kliem
Bankkaufmann (IHK)
Fachwirt für Finanzberatung (IHK)
Finanz- und Versicherungsmakler

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Hallo,

die morgendliche Grundpflege kann weiterhin im Rahmen des § 36 (Sachleistung) abgerechnet werden. Für die weitere Pflege (tagsüber/abends) kann dann die VHP § 39 in Anspruch genommen werden.

Außerdem kann die VHP stundenweise in Anspruch genommen werden, damit gibt es keine Begrenzung auf die 28 Tage!!

Hallo,

jetzt bin ich total verwirrt… es ist aber möglich auch die morgendliche grundpflege über die verhinderungspflege abzurechnen…??? meines wissens wird doch die pflegestufe für die zeit der verhinderungspflege ausgesetzt… ??? würden sie dazu bitte nochmal stellung nehmen… das verhinderungspflege auch stündlich in anspruch genommen werden kann… is klar… aber wenn die angehörigen wirklich für 14 tage im urlaub sind, ist es doch sinnvoll alles über die verhinderungspflege abzurechnen??? vielen dank

Hallo,
die Pflegestufe wird keinesfalls ausgesetzt, die ist ja vorhanden. Selbstverständlich kann während der Sachleistungen nebenher die VHP in Anspruch genommen werden… Nehmen Sie die VHP „stundenweise“ in Anspruch, dann gibt es keine Kürzung auf die 28 Tage und sie können im Laufe des Jahres diese Leistung nochmals in Anspruch nehmen. Wenn der Betrag von 1470 natürlich in 14 Tagen „verbraucht“ ist, sind die restlichen Tage nichts mehr wert… (es besteht kein Anspruch auf die Geldleistung mehr). Wenn die morgendliche Grundpflege über die „normale“ Sachleistung § 36 abgerechnet wird, bleibt ja für die VHP mehr übrig (ganz einfach ausgedrückt).

Es ist völlig korrekt. Die Pflegekasse übernimmt Sachleistungen in der Häuslichkeit oder in einer Einrichtung bis zu einer Höchstsumme von 1.470,-€ im Jahr.

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Hallo,

Sie haben sich die Antwort schon selbst gegeben :smile:

Urlaubsvertretung ( Verhinderungspflege )

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatz pflege für längstens vier Wochen je Kalenderjahr, die so genannte Verhinderungspflege.

Dieser Anspruch besteht nicht sofort bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit, sondern erst nachdem die Pflegeperson den Pflegebedürftigen mindestens
sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Viele Grüße
Chr. Schnell