Hallo,
wenn die Polizei gerufen wird, weil es zu laut ist und die Polizei stellt fest, dass es sich um ein nettes zusammensitzen handelt bei dem es mal kurzzeitig etwas lauter geworden ist.
Nach kurzem Gespräch zieht die Polizei wieder von dannnen mit der Auflage jetzt einfach ein wenig leiser zu sein. Es wird noch kurz von einem Polizisten erwähnt, dass sie nicht wiederkommen möchten, da sie sonst eine Geldstrafe verhängen könnten.
Mit dieser verbalen Ermahnung abgestraft, verlässt die Polizei das Haus und muss auch nicht mehr wiederkommen.
Tage später trifft vom Ordnungsamt eine Zahlungsaufforderung von 35 € ein. Die Musik sei viel zu laut gewesen etc.
Geht man davon aus, dass die Polizei sich nur mit mahnenden Worten und der Bitte jetzt nicht mehr so laut zu sein verabschiedet hat, wäre ich da nicht ein wenig überrascht. Wie kommt das Ordnungsamt dazu und auf welcher Grundlage kann sie ein Ordnungsgeld verhängen, obwohl die Polizei kein Ordnungsgeld angekündigt hat?
Gruß Opec