Überraschend und nach kurzer Bearbeitungszeit einen pos. Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung von der DRV erhalten. Ohne MDK wurde aufgrund verschiedener psychischer u körperlicher Erkrankungen rückwirkend ab dem 01.12.2009 eine befristete Rente in Höhe von mtl. 450,- (geringe Höhe wegen Alter von 38 u Studiumzeiten…) bis zum 30.11.2011 gewährt.
Folgende wichtige Daten:
- AU seit 13.10.2008 bis heute fortlaufend…
- Klinikaufenthalt von März-Mai 2009
- 15.12.2009 Aufforderung der KK einen Antrag auf Reha zu stellen. Dieser im gleichen Monat nachgekommen!
- 13.04.2010 „Aussteuerung“ nach 78 Wochen Krankengeldbezug.
- Leistungen der Arge bis zum 29.06.2010 = Reha-Beginn, aufgrund § 125 Nahtlosigkeitsregel!
- Reha = Übergangsgeld von der DRV
- nach erfolgloser Reha wiederum Leistungen der Agentur bis zu meinem Rentenantrag vom 30.08.2010 formlos und Abgabe am 26.11.2010 an die DRV.
Aufgrund des rückwirkenden Beginns stehen nun FORDERUNGEN der KK mit 5700,- u der Agentur mit ca. 6000,- offen!? Aufgrund dieses finanz. Desasters soll WIDERSPRUCH bzw. der Antrag zurückgenommen werden!?
Stattdessen sollen gesundheitlichen Störungen durch eine Entgiftung und einer anschließenden Entwöhnung wieder auf die Sprünge gehelfen werden. Das Alk-Problem wurde aus Scham bisher verschwiegen und nicht angesprochen.
Was könnt Ihr mir über Beginn der Rente, Forderungen und deren Verrechnung und vorgehen bzw. Reaktion der Sozialversicherungsträger auf eine Ausschlagung der Rente sagen???
Soll ein Anwalt hinzugezogen werden?