Postpaket angekommen - Inhalt unvollständig

Hallo,

bin so langsam am Verzweifeln und hoffe, dass hier jemand vielleicht nen juristischen Hintergrund hat…oder einen Tip.

Ich hatte einen Fahrradanhänger gekauft. Annonciert über Ebay, aber außerhalb Ebays auf Sofortkauf geeinigt. Bei Ebay hab ich also keine Ansprüche. Jedenfalls kam er schnell, aber als ich dann alles aufbauen wollte, fehlte das Buggyrad und die Fahrradkupplungen. Und die Rechnung wegen Garantie, wobei die nur netterweise beigelegt werden sollte und bei Ebay auch nicht drin stand.

Ich dachte, ok, hat der Mann bestimmt vergessen, kann ja sein, wenn er das lange nicht benutzt hat. Aber er schrieb, er hätte alles reingelegt, seine Frau könne das bestätgen und er würde bei der Post nachforschen.

Also, der Karton ist komplett, da ist sicherlich nichts rausgefallen. Außerdem schmeißt doch keiner so mini Teile wie die beiden 5cm Kupplungsstücke einfach so in einen Riesenkarton. Und wie sollte das Buggyrad rausfallen?

Ich habe ihm geschrieben, dass hier nichts drin war, wir den Anhänger so aber garnicht nutzen können und auch nicht warten wollen, bis die Post nachgeforscht hat (und der Sommer vorbei ist). Er solle doch bitte die Teile besorgen und nachschicken oder ich schicke den Anhänger zurück und er überweist mir das Geld+ Porto.

Darauf wurde er sauer und schrieb, dass er das nicht machen braucht, denn er hat alles geschickt.

Und nun???

Sein Anwalt meint angeblich, so etwas würde häufiger vorkommen und dafür gäbe es ja die Paketversicherung…aber die zahlt doch nicht, wenn das Paket unversehrt angekommen ist, oder?

Was ratet Ihr mir?

Meine Lektion hab ich jedenfalls gelernt…nie wieder außerhalb Ebays. Aber selbst wenn - es stünde da auch mein Wort gegen seins.

Danke für Eure Hilfe!!!

Hallo,

hast Du noch ein Bild oder kannst Du die Auktion nocheinmal anschauen ob die fehlenden Teile auf dem Bild sind?

Gruß

hartmut

Auf dem Foto sind die Teile nicht zu sehen, aber in der Artikelbeschreibung steht der Lieferumfang genau drin und der enthält die fehlenden Teile. Der Verkäufer behauptet ja, er hätte sie beigepackt. Wer ist da in der Beweispflicht?

Hallo,

hier wird wohl dein Beitrag gelöscht. Schreibe ihn nochmal im Rechtsbrett in der Art,

Mal angenommen, jemand kauft von privat ein Fahradanhänger. Die Lieferung ist nicht komplett, stimmt mit dem Angebot nicht überein. Es fehlen Teile die in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind. Der Verkäufer behauptet er hätte alle Teile geliefert. Wie könnte da verfahren werden.

So etwa, eben nicht in ICH-Form wegen Rechtsberatung.

Da hat es andere die sich besser auskennen.

Gruß

hartmut

Mach ich.

Danke Hartmut!