Praktikantin für Kleingewerbe

Hallo,

ich habe ein nebenberufliches Kleingewerbe und führe selbiges etwa drei bis viermal, je nach Auftragslage, im Monat aus.

Eine Bekannte von mir möchte nun gerne ein Praktikum bei mir machen, um zu sehen, ob diese Art Arbeit ihr Spaß machen würde.

Zu meiner Frage:
Darf ich als Kleingewerbler überhaupt Praktikanten anstellen und sind die bei mir versichert, wenn irgendwas sein sollte?
Darf ich der Praktikantin ein Zeugnis ausstellen? (Damit sie es ihrer Bewerbungsmappe beifügen kann)
Was muss ich sonst noch beachten?

Lieben Gruß
Saskia

Servus,

bescheidene Gegenfrage: Was ist ein Kleingewerbe, und was ist ein Kleingewerbler?

Schöne Grüße

MM

Dass ich es nur nebenberuflich mache, nicht regelmäßig, ohne USt arbeite und jährlich unter eine Grenze von 17500 € Umsatz liege.
Kleingewerbler ist einfach die Bezeichnung als denjenigen der es tut. So wie Fußballer, verstehst :wink:

Servus,

sowas ähnliches hatte ich vermutet.

Also: Der Kleinunternehmer gem. § 19 Abs. 1 UStG ist ein Begriff aus dem Umsatzsteuerrecht, und man tut am besten daran, ihn auch da zu lassen. Ponkt.

Im Gewerberecht gibt es keine Unterscheidung nach Betriebsgrößen.

Im Arbeitsrecht, im Sozialversicherungsrecht und benachbarten Gebieten gibt es solche Unterscheidungen, die sich aber nach der Anzahl der Arbeitnehmer richten.

Und es gibt keine Betriebs- oder Unternehmensgröße, bei der es verboten wäre, Arbeitnehmer zu beschäftigen.

Verstehst? - wenn nicht, bitte weiter fragen.

Schöne Grüße

MM

– und bitte, bitte bei weiteren Fragen beachten: FAQ:1129

Ich lösche permanent Dutzende von Fragen zu persönlichen Einzelfällen im Steuerbrett und finde es öfter mal ziemlich schade, dass die Leute keine ordentlichen Antworten bekommen können, weil sie sich nicht die zwei Minuten nehmen, um ihre Anfragen konform mit unseren Regeln zu formulieren.

Schöne Grüße

MM

Kleinpraktikantin für Kleingewerbe?

Zu meiner Frage:
Darf ich als Kleingewerbler überhaupt Praktikanten anstellen

Ja.

und sind die bei mir versichert, wenn irgendwas sein sollte?

Kommt drauf an. Ist es z.B. ein Schülerpraktikum? Oder?

Darf ich der Praktikantin ein Zeugnis ausstellen?

Ja.

(Damit sie es ihrer Bewerbungsmappe beifügen kann)

Wenn es eine besonders gute Bekannte ist, kannst du ihr auch das Zeugnis austellen ohne, dass sie zur Arbeit erscheint.

Was muss ich sonst noch beachten?

Das, wenn ihr das so machen solltet, die Sache für euch behaltet.

Hallo für einen umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer, der sich bisher nur um all das kümmern musste, was dazu führt, dass sein nebenberufliches Gewerbe überschaubar bleibt und wenig Aufwand bedeutet (EÜR und so ist eben angenehmer als Bilanz und doppelte Buchführung), ist es aber dennoch ein großer Schritt den ersten Arbeitnehmer zu beschäftigen. Und ein Praktikant ist auch ein Arbeitnehmer, darf Lohn verdienen, muss Unfallversichert werden, führt dazu, dass man sich als Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur melden muss und eine Betriebsnummer besorgen muss, kann dazu führen, dass die eigene Krankenkasse die Nebenberuflichkeit nicht mehr akzeptiert etc. etc.

Verboten ist es natürlich nicht, aber mit Aufwand verbunden, den ein Nebengewerbler wegen seiner begrenzten Zeit nicht unbedingt erbringen kann.

Gruß burli

Und ein Praktikant ist auch ein Arbeitnehmer, darf Lohn verdienen,
muss Unfallversichert werden, führt dazu, dass man sich als
Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur melden muss und eine
Betriebsnummer besorgen muss, kann dazu führen, dass die
eigene Krankenkasse die Nebenberuflichkeit nicht mehr
akzeptiert etc. etc.

Alles klar. Das beantwortet meine Frage.

Verboten ist es natürlich nicht, aber mit Aufwand verbunden,
den ein Nebengewerbler wegen seiner begrenzten Zeit nicht
unbedingt erbringen kann.

Da hast du Recht :smile:
Dann lass ich lieber (vorerst) die Finger davon. Wenn sie zuschauen will soll sie halt einfach als Begleitperson mitgehen, aber ohne Praktikantenverhältnis.

Vielen Dank für die Antworten!