Praktikumszeugnis: Welche Note?

Hallo,

ich habe ein Praktikum für 2 Monate absolviert und würde gerne wissen welche Note ich bekommen habe. Könnt ihr mir helfen?

Praktikumszeugnis:

Herr… beherrschte seinen Arbeitsbereich sicher und hatte auch gute Kenntnisse anderer Fachgebiete. Er fand sich in neuen Situationen gut zurecht und zeigte neue Ideen. Herr … war stets belastbar und den Anforderungen auch in wechselnden Situationen gewachsen.

Herr … zeigte bei der Aufgabenerfüllung stets Fleiß, Einsatzbereitschaft und Verantwortungsbewusstsein. Die durchführung der Aufgaben erfolgte zügig, termingerecht und zuverlässig. Er erledigte die Ihm übertragenen Tätigkeiten zu unserer vollen zufriedenheit.

Das verhalten von Herrn … war stets einwandfrei. Bei Vorgesetzten und Kollegen war er beliebt.

Herr … scheidet zum Ende des Praktikums am … aus unserem Unternehmen aus. Wir wünschen ihm für seine berufliche und private Zukunft alles Gute und viel erfolg.

Hi

Dein Zeugnis ist soweit mit einer Note zwei zu versehen.

Allerdings fehlt mir ein wenig die genauere Beschreibung was du in diesem Betrieb gemacht hast.

Gruß

Harlekim

Hi!

Dein Zeugnis ist soweit mit einer Note zwei zu versehen.

Dafür, dass DU keine Ahung hast, verbreitest Du sie mit ganz schöner Überzeugung.
Respekt!

Gruß
Guido

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Ganz oder gar nicht
Hi!

Ohne das gesamte Zeugnis zu kennen, ist eine Benotung unmöglich - steht auch in der Brettbeschreibung.

Und das hier (mindestens) die Art der Tätigkeit und der Zeitraum fehlt, ist klar, oder?

Gruß
Guido

Und WAS GENAU konnte er gut?
Moin!

Dein Zeugnis ist soweit mit einer Note zwei zu versehen.

Allerdings fehlt mir ein wenig die genauere Beschreibung was
du in diesem Betrieb gemacht hast.

Kaffeekochen, kopieren, Kaffee an den Schreibtisch bringen, aufräumen, putzen und abends das Licht ausmachen.

Das Praktikums war im Bereich Unternehmensführung.

Merkst du, dass die Note keine Zwei sein kann, solange du nicht weiß, was für ein Praktikum er gemacht hat?

Gruß, Flaschenpost

Ohne das gesamte Zeugnis zu kennen, ist eine Benotung
unmöglich - steht auch in der Brettbeschreibung.

Und das hier (mindestens) die Art der Tätigkeit […]

Mal für einen Augenblick unterstellt, der Fragesteller habe

a) Praktikum in der Poststelle gemacht und Briefe sortiert und mit der Aktenkarre im Haus verteilt;

b) Praktikum in der Rechtsabteilung gemacht und den Juristen zugearbeitet, indem er Urteile und Fachaufsätze recherchiert und zusammengefaßt hat.

Nur so aus Neugier: Inwiefern ergäbe sich aus der Textpassage, die der Fragesteller hier eingestellt hat, im Fall a) eine andere Beurteilung als in Fall b)?

und der Zeitraum fehlt, ist klar, oder?

Ich darf mal zitieren:

ich habe ein Praktikum für 2 Monate absolviert

Nur so aus Neugier: Inwiefern ergäbe sich aus der Textpassage,
die der Fragesteller hier eingestellt hat, im Fall a) eine
andere Beurteilung als in Fall b)?

Wenn Du als angeblicher Fachmann, der ja offensichtlich als Einziger in der Lage ist, Fragmente anhand seiner ihm gegebenen Glaskugel deuten zu können, das nicht selbst beurteilen kannst, drücke am besten nochmal die Schulbank, ok?

Ich darf mal zitieren:

ich habe ein Praktikum für 2 Monate absolviert

Stimmt, habe ich überlesen, mein Fehler.

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Das ist jetzt nicht dein Ernst, oder?
Hallo.

Nur so aus Neugier: Inwiefern ergäbe sich aus der Textpassage,
die der Fragesteller hier eingestellt hat, im Fall a) eine
andere Beurteilung als in Fall b)?

Das ist jetzt nicht dein Ersnt, oder?
Wenn ein angehender Diplomkaufmann, oder wie immer die heute auch heißen, ein Praktikum in der Rechtsabteilung eines Großkonzerns macht, dann macht es für dich keinen Unterschied, ob er Kaffee gekocht hat oder tatsächlich fachnah zugearbeitet?

Entschuldige, aber das ist doch mal völlig weltfremd.

Grüßle
Thom

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Hinweise betr. Leseverstehen und Umgangsformen

Wenn Du als angeblicher Fachmann, der ja offensichtlich als
Einziger in der Lage ist, Fragmente anhand seiner ihm
gegebenen Glaskugel deuten zu können, das nicht selbst
beurteilen kannst, drücke am besten nochmal die Schulbank, ok?

Aha. Du willst uns also sagen, dass z.B. diese Formulierung - um eine beliebige herauszugreifen -:

Er erledigte die Ihm übertragenen Tätigkeiten zu unserer vollen zufriedenheit.

nach den üblichen Auslegungsgrundsätzen vielleicht auf eine eher durchschnittliche Gesamtleistung hindeutet, wenn sie fürs Zuarbeiten in der Rechtsabteilung erteilt wird, dieselbe Formulierung dagegen auf unterdurchschnittliche Leistungen hinweist (oder sonst irgendeine andere), wenn sie fürs Kaffeekochen vergeben wird.

Ich glaube, wir müssen uns nicht ernsthaft darüber unterhalten, wer hier nochmal die Schulbank drücken sollte …

Und nur um das klarzustellen: Es macht selbstverständlich einen Unterschied, ob ein angehender Ingenieur in seinem Praktikum fürs Kaffeekochen oder zur Mitarbeit in technischen Projekten eingesetzt worden ist. Genauso klar ist, dass es eine in jeder Hinsicht abschließende Beurteilung eines Zeugnisses nur gegeben werden kann, wenn man es komplett gesehen hat.

Nur: darum geht es an dieser Stelle nicht (kann es auch nicht, weil das Fragment hierzu in der Tat keine Angaben macht). Hier geht es allein darum, dass dem Fragesteller nicht nur die abschließende Gesamtbeurteilung verweigert wird (was mit Blick auf das soeben gesagte absolut legitim ist), sondern selbst solche - einzelnen - Schlußfolgerungen vorenthalten werden, die sich aus dem gelieferten Fragment mit üblichen Auslegungsmethoden sowie aufgrund schlichten Leseverstehens ziehen lassen, ohne dass es dafür auf die fehlenden Teile ankäme.

Das zu tun und dem Fragesteller stattdessen zugleich mit einer rüden Zurechtweisung vor den Kopf zu stoßen, weil man auf der eigenen gedanklichen Checkliste wieder mal nicht alles abhaken konnte, ist nicht nur in der Sache wenig hilfreich, sondern zudem eine grobe Unhöflichkeit gegenüber dem Fragesteller. Dies vor allem dann, wenn man zugleich zu erkennen gibt, dass man die Zurechtweisung rausgerotzt hat, ohne überhaupt mit dem Denken angefangen zu haben - Kollege M.L. weiter unten hat erst einmal bei Wikipedia und der Arbeitsagentur nachsehen müssen, um Auskunft darüber geben zu können, weshalb er seine Rückfrage eigentlich gestellt hat - oder das Posting des Fragestellers überhaupt komplett und aufmerksam gelesen zu haben, ich darf erinnern:

Stimmt, habe ich überlesen, mein Fehler.

Und wenn sich dann derselbe Experte, der den Fragesteller soeben noch gedankenlos abgekanzelt hat, anschließend nicht wieder meldet, sobald der Fragesteller den kompletten Zeugnistext nachgeschoben hat, um etwas zur Sache beizutragen - was hier in der Vergangenheit bereits bei nahezu allen „Experten“ zu beobachten war -, dann ist das der traurige Höhepunkt.

DAS (und nur das) ist aus meiner Sicht nicht akzeptabel. Aber wenn die Mehrheit der hier Mitlesenden das nicht stört, will ich das gern künftig für mich behalten …

Damit ist dieses Thema für mich übrigens beendet.

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Das ist jetzt nicht dein Ersnt, oder?
[…]
Entschuldige, aber das ist doch mal völlig weltfremd.

Ließ doch mal meine Antwort an Guido. Vielleicht geht dann auch Dir das Licht auf …

Und nur um das klarzustellen: Es macht selbstverständlich
einen Unterschied, ob ein angehender Ingenieur in seinem
Praktikum fürs Kaffeekochen oder zur Mitarbeit in technischen
Projekten eingesetzt worden ist. Genauso klar ist, dass es
eine in jeder Hinsicht abschließende Beurteilung eines
Zeugnisses nur gegeben werden kann, wenn man es komplett
gesehen hat.

Ganz ehrlich: Ich verstehe Dich nicht.
Ich verstehe, was Du sagst, es ist in sich schlüssig und vollkommen nachvollziehbar - und, was völlig strange ist: Es deckt sich total mit dem, was ich sage.

sondern selbst
solche - einzelnen - Schlußfolgerungen vorenthalten werden,
die sich aus dem gelieferten Fragment mit üblichen
Auslegungsmethoden sowie aufgrund schlichten Leseverstehens
ziehen lassen, ohne dass es dafür auf die fehlenden Teile
ankäme.

Sorry, aber wenn der Rest des Zeugnisses auf einen totalen Verriss deutet (was nicht sein muss aber doch tatsächlich sein kann ), was bringt es dann, dem Fragesteller ein Fragment als gut auszuwerten und ihn so in ggf. falsche Sicherheit zu wiegen?

Das zu tun und dem Fragesteller stattdessen zugleich mit einer
rüden Zurechtweisung vor den Kopf zu stoßen,

Wo war ich denn rüde?
Bitte!

weil man auf der
eigenen gedanklichen Checkliste wieder mal nicht alles abhaken
konnte,

Und Du wirfst mir meine Umgangsformen vor?
Sorry, das ist bestenfalls armseelig.

ist nicht nur in der Sache wenig hilfreich, sondern
zudem eine grobe Unhöflichkeit gegenüber dem Fragesteller.

Im Gegentum.
Es ist wesentlich hilfreicher, den Rest nachzufordern, statt einen Teil zu beurteilen, der ohne Aussagekraft sein kann.

Kollege M.L. weiter unten

hat mit mir nichts zu tun.
Das Einzige, was uns verbindet, ist, dass wir vor Jahren mal die FAQ bei Arbeitsrecht zusammen betreut haben.
Wenn Du ein Problem mit ohm hast, dann kläre das mit ihm - nicht mit mir!

Und wenn sich dann derselbe Experte, der den Fragesteller
soeben noch gedankenlos abgekanzelt hat, anschließend nicht
wieder meldet, sobald der Fragesteller den kompletten
Zeugnistext nachgeschoben hat, um etwas zur Sache beizutragen

Wenn ich anmahne, dann reagiere ich auch - es sei denn, da steht schon eine brauchbare Auswertung (die ich nebenbei von Dir hier noch nicht gelesen habe, was ich schde finde, denn Du weißt eindeutig, worum es geht!).

Wende Dich also bitte mit der Kritik an die passende Adresse!

Gruß

Sorry, aber wenn der Rest des Zeugnisses auf einen totalen
Verriss deutet (was nicht sein muss aber doch tatsächlich sein
kann ), was bringt es dann, dem Fragesteller ein Fragment als
gut auszuwerten und ihn so in ggf. falsche Sicherheit zu
wiegen?

Ich halte einfach das Risiko, dass z.B. in der Tätigkeitsbeschreibung eine derart große Schweinerei verborgen ist, dass z.B. ein angehender Ingenieur nur mit Kaffeekochen beschäftigt worden wäre, für so gering, dass der Wert jedenfalls einzelner Schlußfolgerungen aus dem Fragment darunter in den weitaus meisten Fällen nicht leidet.

Im übrigen mag das an meinen Arbeitsgewohnheiten liegen; ich arbeite sonst nämlich juristisch und auch juristische Fragen kann man nur dann vernünftig beantworten, wenn man den Sachverhalt vollständig kennt. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, als Jurist einen wirklich vollständigen Sachverhalt zu bekommen, häufig fast Null. Also nimmt man, was man kriegt, macht daraus das beste, was geht, und macht den Beratenen auf etwaige Restrisiken so aufmerksam, dass er eine informierte Entscheidung treffen kann.

Das zu tun und dem Fragesteller stattdessen zugleich mit einer
rüden Zurechtweisung vor den Kopf zu stoßen,

Wo war ich denn rüde?
Bitte!

Dieser Vorwurf und das, was sich daran anschließt, ging auch nicht - oder jedenfalls nicht nur oder vorrangig - in Deine Richtung. Hätte ich wohl klarer machen müssen. Sorry! Deine Antwort an den Fragesteller in diesem Thread geht in dieser Hinsicht jedenfalls in der Tat absolut in Ordnung.

Wenn ich anmahne, dann reagiere ich auch - es sei denn, da
steht schon eine brauchbare Auswertung

Wenn das mal alle anderen auch so täten!

(die ich nebenbei von
Dir hier noch nicht gelesen habe

… was in erster Linie daran liegt, dass meine eigentlichen Interessenschwerpunkte eher woanders liegen.

Ich reiche mal die Friedenspfeife

Ich halte einfach das Risiko, dass z.B. in der
Tätigkeitsbeschreibung eine derart große Schweinerei verborgen
ist, dass z.B. ein angehender Ingenieur nur mit Kaffeekochen
beschäftigt worden wäre, für so gering, dass der Wert
jedenfalls einzelner Schlußfolgerungen aus dem Fragment
darunter in den weitaus meisten Fällen nicht leidet.

Das mag vermutlich an Erfahrungswerte gekoppelt sein.
Ich arbeite in einer Branche, die oft wenig bis keine Ausbildung voraussetzt.
In den Bewerbungen hier sind Zeugnisse vorhanden, die derart oft ein Nachtreten der Ex-Arbeitgeber erkennen lassen, dass ich Zeugnisse immer unter dem Aspekt des sich vor der Apotheke übergebenden Pferdes lese.
Das mag übertrieben sein…

Allerdings ist die
Wahrscheinlichkeit, als Jurist einen wirklich vollständigen
Sachverhalt zu bekommen, häufig fast Null.

Da bin ich bei Dir, ich merke es, wenn ich unseren Juristen zuarbeiten muss - und ich behaupte, dass ich nicht ganz ahnungslos bin.

Nur: Ein Zeugnis wirklich vollständig zu verlangen, halte ich nicht für Hexenwerk :smile:

Gruß (mit reichender Friedenspfeife)
Guido

… laß’ uns rauchen (owt)
wie gesagt, owt.