Hallo Karl-Heinz,
ja, ist sie. So lange ein sog. Kontrahierungszwang (also Annahmezwang) besteht, muß eine deutsche PKV die Private Pflegepflichtversicherung (PPV)aufrecht erhalten.
Aber: Deine PKV wird mit Sicherheit Ärger machen. Schließlich ist die von Dir gewünschte Konstellation für das Unternehmen nicht sehr attraktiv! Es kann sogar sein, daß Dir die PPV gekündigt wird, obwohl Du sie behalten willst. Dann hilft nur noch ruhig Blut und der Hinweis an die PKV, daß das Unternehmen dazu verpflichtet ist, die PPV aufrecht zu erhalten, so lange Du bei IRGENDEINER privaten KV - auch einer ausländischen - versichert bist. Das muß natürlich nachgewiesen werden.
Letzlich stellt sich für aber die Frage, weshalb es unbedingt eine schweizer PKV sein soll. Denn der Versicherungsumfang der „normalen“ Pfegekrankenversicherung ist bei weitem nicht so hoch wie bei den deutschen PKVs. Schau Dir beispielsweise nur mal den Zahnersatz an. Selbstverständlich können die Basisleistungen der schweizer KV ergänzt werden, aber da kostet (und zwar nicht wenig).
Wenn es ums Geld geht, erscheint mit ein Tarifwechsel bei Deiner jetzigen KV sinnvoller. (Fast) jede PKV bietet einen abgespeckten Versicherungsschutz zu sehr günstigen Preisen. Falls nicht, so empfielt sich der Wechsel der PKV. Bei Interesse kann ich Dir da gerne helfen.
Gruß, Peter
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]