Privatentnahmen einer GbR

Hallo,

es wäre sehr nett, wenn mir jemand weiterhelfen könnte. Muss man bei einer GbR für jeden Gesellschafter ein Privatentnahmenkonto einrichten? Und wie sieht´s bei Privateinlagen aus?

Danke im Voraus…

Servus Sandra,

Gegenfrage: Wie kann man ohne den Nachweis der laufenden Entnahmen/Einlagen feststellen, was wem gehört/zusteht?

Schöne Grüße

MM

Hey Martin,

naja, bei der Gewinnermittlung wird ja nach dem prozentualen Gesellschafteranteilen der Gewinn verteilt. Deshalb dachte ich, es reicht ein Privatkonto, da dass Finanzamt ja anhand der Belege nachvollziehen könnte, wer was entnommen bzw. eingelegt hat. Oder bin ich da auf dem Holzweg? Wo könnte ich denn so etwas nachlesen?

Gruß S.

Hallo Sandra,

da die Zurechnung der Einkünfte in der Tat unabhängig von Privateinlagen und -entnahmen ist, gibt es aus der Sicht der Besteuerung keine Veranlassung, die Einlagen und Entnahmen pro Gesellschafter aufzuzeichnen; dementsprechend auch keine einschlägige Norm. - Mal abgesehen von der Behandlung von Schuldzinsen im Fall von Überentnahmen, aber das ist ein Spezialfall.

Zur Veranlassung einer nach Gesellschaftern getrennten Aufzeichnung aus anderen als steuerrechtlichen Gründen folgender konstruierte Fall:

Gewinn einer Periode sei 4.375,00.

Einlagen zur Finanzierung einer Investition aus privaten Mitteln der Gesellschafter seien 12.000, wobei 1.750 von A und der Rest von B kommen.

Entnahmen seien: 12 * 250 von B, außerdem der geldwerte Vorteil des ihm auch zur privaten Nutzung überlassenen Firmen-PKWs; von A 12 * 180, zuzüglich alle durch ihn veranlassten Barausgaben, zu denen er keine Belege beibringen kann:

13,12 + 75,20 + 20,30 + 9,80 + 125,75 + 30,55 + 12,37 + 2.370,00 etc. etc. etc.

Außerdem soll vereinbart sein, dass jeder der beiden Gesellschafter die von ihm für die genannte Anschaffung eingelegten Mittel über einen Zeitraum von 36 Monaten verteilt wieder entnehmen kann, soweit der ihm zustehende Ergebnisanteil nicht bereits durch den Überschuss seiner Entnahmen über seine Einlagen aufgezehrt ist.

Wenn Du jetzt berechnen willst, welcher Teil des EK am Ende der Periode welchem Gesellschafter zuzurechnen ist, und welcher der beiden Gesellschafter per Ende der Periode maximal welchen Betrag aus der Gesellschaft entnehmen darf, kannst Du das natürlich auch mehr oder weniger genau über eine Nebenbuchhaltung in Excel berechnen.

Aber ich halte die nach Gesellschaftern getrennte Aufzeichnung der privaten Vorgänge auf getrennten EK-Konten für ziemlich naheliegend, weil sie die notwendigen Werte mit dem relativ geringsten Aufwand (nämlich auf Knopfdruck) liefert.

Versuch einfach mal im vorgeführten Beispiel beide Methoden im Vergleich, am besten mit Stoppuhr.

Und dann unterstelle noch ergänzend: Die beiden trennen sich im Streit, und A lässt über seinen Anwalt dem B die aus seiner Sicht noch bestehenden Ansprüche auf Auszahlung des ihm noch zustehenden Anteils an den durch die Gesellschaft erzielten Ergebnissen übermitteln. Und was passiert jetzt mit den Excel-Tabellen?

Schöne Grüße

MM