Privater Vertrag ungültig

Zur Geschichte: Bruder kauft von Mutter das
Haus, irgendwie wurde da damals gekungelt von dem man absolut nichts
weiss. Bruder hat Mutter nun gekündigt, sie ist ausgezogen, hat aber
vorher Summe X gefordert die sie wohl damals dem Bruder zugesteckt
hat, angeblich kann sie dieses alles schrftl.belegen, sonst würde sie
auch niemals ausziehen. Bruder gibt ihr diese Summe, kann aber wohl
belegen, dass diese Summe ihm schon immer gehört hat, dieses Geld ist
das Gegenteil von weissgeld…, und ganz ehrlich gesagt weiss man
nicht wer die Wahrheit sagt, wer von wem was bekommt. Bruder hat
mann nun gezwungen einen „Vertrag“ zu unterschreiben, dort steht
geschrieben, dass mann seinem Bruder die Summe X wieder gibt wenn
  die Mutter gestorben ist, Mutter ist noch dazu schwer krebskrank,
da Mann wahrscheinlich Alleinerbe sein wird. In dem Vertrag steht
drin, dass es sich um Summe X handelt die aus einem Scheingeschäft
gesultieren…dieses Schreiben wurde nicht von einem Rechtsanwalt
aufgesetzt, sondern vom Bruder, er hat den anderen bruder gezwungen dass er
Mutter das Geld nicht gibt, wenn er nicht unterschreibt, dann würde
sie ja nicht ausziehen und noch mehr Ärger bekommen mit Räumungsklage
und und und. Noch dazu hat der Bruder gedroht, dass er wegen des
Weissgeldes, Scheingeschäft beim Hauskauf, sich selbst anzeigen würde
und somit Rechtsanwalt und Notar mit reinzieht. Unter so einem Druck
konnte Mann nur unterschreiben. Mann hat das Ganze nun nach 2 Monaten
seiner Frau gestanden und ist fix und fertig, ist dieses Schreiben
von beiden unterschrieben eigentlich rechtens? Ist Mann mitwissend
bei diesem Scheingeschäft und dem Weissgeld, obwohl Mann von nichts
eine Ahnung hat, sofern das überhaupt alles stimmt? Seine Mutter
sagt, sie kann alles belegen, zeigt aber diese Unterlagen aber nicht.


Aha !
Und gibts das Ganze auch in einer lesbaren Formatierung ?
Jörg

Das kann doch so kein Mensch lesen! Ordne erst einmal deine Gedanken, dann versuch’s noch mal.

Gruß,
Steve

Der erste Versuch wurde gelöscht da ich wohl nicht in der Ichform schreiben darf, adehr habe ich das so abgeändert. Hast Recht, da steigt man schlecht durch, aber ich weiss nicht wie ich es besser schreiben kann ohne ich zu benutzen :smile:

Wie wäre es mit ein paar Absätzen und kürzeren Sätzen?

Zur Geschichte: Bruder kauft von Mutter das
Haus, irgendwie wurde da damals gekungelt von dem man absolut
nichts
weiss. Bruder hat Mutter nun gekündigt, sie ist ausgezogen,
hat aber
vorher Summe X gefordert die sie wohl damals dem Bruder
zugesteckt
hat, angeblich kann sie dieses alles schrftl.belegen, sonst
würde sie
auch niemals ausziehen. Bruder gibt ihr diese Summe, kann aber
wohl
belegen, dass diese Summe ihm schon immer gehört hat,

Die Mutters sagt also, dass sie vor dem Kauf des Hauses dem Käufer(Bruder) zugesteckt hat.
Der Käufer sagt, dass Geld sei seins gewesen, zahlt es aber trotzdem zurück.
Die Mutter kann belegen, dass sie ihm das Geld gegeben hat,
der Käufer kann belegen, dass es seins war.

Hier stimmt was nicht. Oder ich verstehe es falsch.

dieses
Geld ist
das Gegenteil von weissgeld…, und ganz ehrlich gesagt weiss
man
nicht wer die Wahrheit sagt, wer von wem was bekommt. Bruder
hat
mann nun gezwungen einen „Vertrag“ zu unterschreiben, dort
steht
geschrieben, dass mann seinem Bruder die Summe X wieder gibt
wenn
  die Mutter gestorben ist, Mutter ist noch dazu schwer
krebskrank,
da Mann wahrscheinlich Alleinerbe sein wird. In dem Vertrag
steht
drin, dass es sich um Summe X handelt die aus einem
Scheingeschäft
gesultieren.

So ein Vertrag dürfte ebenso gegen die guten Sitten verstoßen wie das vorherige Scheingeschäft. Solche Verträge sind nichtig.

Kein Hinderungsgrund für die Wirksamkeit eines Vertrages ist es, wenn er nicht schriftlich oder ohne Mitwirken eines Notars / Anwalts entstanden ist.
Die Drohungen, die zum Vertragsabschluss führten, sind strafrechtlich als „Nötigung“ relevant.

Warum sei eigentlich einer der Brüder Alleinerbe?
Egal, mir ist das alles zu verworren…
Dir wahrscheinlich auch.

Man könnte das Ganze nun einfach mal einem Anwalt übergeben und die ganzen Ansprüche klären lassen - letztendlich dann von einem Richter.

Ja, genau DAS meinte ich !

Jörg

Vielen Dank für die Antwort, das Ganze ist in Real so verworren wir hier geschrieben, auch der Bruder der erbt steigt da nicht durch. Die Antwort hat uns aber ein wenig weitergeholfen, vielen Dank.

Immobilienkäufe bedürften der notariellen Beurkundung, sonst sind sie nichtig, d. h. niemand der Beteiligten hätte einen Zahlungs- bzw. Übergabeanspruch.

Geld kann man hingegen formlos verleihen und es mangels anderslautender Vereinbarung auch jederzeit zurückfordern.

G imager