Ich befinde mich in meiner Privatinsolvenz bereits in der Wohlverhaltensphase.
Jetzt habe ich erfahren das ich aus einer Strom-Jahresendabrechnung ein Guthaben habe das zur Überweisung auf mein Konto bereitsteht.
Dazu meine Frage:
Bin ich verpflichtet dieses Guthaben anzugeben bzw. darf mein IV mir dieses Guthaben pfänden oder gilt es sozusagen als angespart da ich es ja von dem Mindestsatz bezahlt habe der mir zugestanden wurde?
Danke schonmal im vorraus.