Privatinsolvenz: Stromguthaben anrechnungsfähig?

Ich befinde mich in meiner Privatinsolvenz bereits in der Wohlverhaltensphase.
Jetzt habe ich erfahren das ich aus einer Strom-Jahresendabrechnung ein Guthaben habe das zur Überweisung auf mein Konto bereitsteht.
Dazu meine Frage:
Bin ich verpflichtet dieses Guthaben anzugeben bzw. darf mein IV mir dieses Guthaben pfänden oder gilt es sozusagen als angespart da ich es ja von dem Mindestsatz bezahlt habe der mir zugestanden wurde?

Danke schonmal im vorraus.

Hallo,
soweit ich weis, kannst du in der WVP das Guthaben behalten. Aber bitte genau weis ich es nicht.
MfG

Hallo,

in der Wohlverhaltensperiode darf das Guthaben behalten werden.

LG

Hallo!
Ja. leider ist es pfändbar, deshalb mit dem Stromanbieter reden und die Abschläge korrigieren lassen.
LG Dirk

Hallo.

Vom Prinzip her richtig: Die Abschläge kamen aus dem frei verfügbaren Anteil des Gehalts. Aber: Es handelt sich um eine „außergewöhnliche“ Geldeinnahme. M. E. ist es unerheblich, ob es sich dabei um eine Rückzahlung (Steuer, Strom, o.ä.) oder einen Lottogewinn handelt. Meines Wissens muss alles (!) dem IV gemelodet werden und dieser entscheidet dann, ob man das Guthaben behalten darf oder ob es in die Insolvenzmasse fließen muss. ERGO: IV fragen!

Das ist die sicherste Variante, um halt auch nicht die Restschuldbefreiung aufs Spiel zu setzen.

Hallo Mortarion,
Im Zweifelsfalls ist man natürlich immer dazu verpflichtet alle Einkommen anzugeben, allerdings kommt es da vermutlich auf die konkrete gesetzliche Regelung an.
Ohne den konkreten Fall beantworten zu können (und zu dürfen, ich bin ja kein Rechtsanwalt), können ich mir jedoch vorstellen, dass man ein Guthaben bei einem Anbieter direkt mit den zukünftigen Zahlungen verrechnen lassen kann. Es würden dann also indirekt ausgezahlt, in dem es die anstehenden Zahlungen entsprechend senkt. Einfach mal beim Anbieter nachfragen…
Es könnte jedoch sein, dass dieses Vorgehen (so es dann möglich ist), zunächst mir dem IV abgestimmt werden muss!
Viele Grüße,
hanibalkatzi
http://www.schulden-selbsthilfe.de

Wenn die Abrechnung nach dem Insolvenzvrfahren erstellt wurde( also in der Wohlverhaltensphase), ist es Ihr Geld.
Ist ja auch nur eine Rückerstattung von zuviel bezahlten Abschlägen. Dürfen Sie behalten

hallo,

grundsätzlich ist das Konto dessen, der sich in der Privatinsolvenz befindet, das Konto des Insolvenzverwalters, der dem Betroffenen das Konto in veienbarter Weise und in dem vereinbarten Rahmen zur Nutzung zur Verfügung stellt/beläßt. Alle Geldzuflüsse sind auf dem Konto Einnahmen, die der Insolvenzverwalter verwenden kann.

Sprechen Sie mit ihm, - und lassen Sie es sich gegebenenfalls schriftlich bestätigen - ob und daß er Ihnen diese Rückzahlung unangetastet läßt.

Besser wäre, mit Ihrem Stromlieferanten eine Vereinbarung zu treffen, daß das Guthaben nicht ausbezahlt wird, sondern auf Ihrem Stromkonto zur Verrechnungverbleibt. Dann entsteht kein Geld(rück)fluß und Sie bezahlen dann erst wieder (Strom) wenn das Guthaben aufgebraucht ist.

mfg

Johann Schwenk

Hallo,
ich bin ebenfalls in einer Privatinsolvenz.
Leider zählt dieses Guthaben als eine Art Gewinn die du abgeben musst.

Ich hoffe damit geholfen zu haben.

Liebe Grüße