Vorbemerkung: Trotz unter Umständen nicht ganz korrekter (Steuer-) Terminologie wird hoffentlich ersichtlich, was gemeint ist .
Angenommen ein hypothetischer psychologischer Psychotherapeut hat Sitz und eigene Praxis in einer großen deutschen Stadt. Auf die fachliche Arbeit in der Praxis (Arbeit 1) werden nach § 4 Nr. 14 Satz 1 UStG keine Umsatzsteuern gezahlt.
Nun hat dieser Psychologe noch einen Nebenjob als Praxisleitung in einer ergotherapeutischen Praxis, d.h., er führt dort keine fachlichen (u.U. umsatzsteuerbefreiten), sondern lediglich Verwaltungsarbeiten (Arbeit 2) durch.
Nach Kleinunternehmerregelung würden die Umsätze aus Arbeit 2 ja umsatzsteuerbefreit sein, wenn sie unter 17500,- EUR / Jahr lägen.
Sind die Umsätze aus Arbeit 2 in Fall X jedoch höher als 17500,- EUR müsste USt. abgeführt werden.
Die Frage ist, ob als Berechnungsgrundlage für die abzuführende Umsatzsteuer im Fall X nur die Umsätze aus Arbeit 2 genommen werden, oder ob Umsatzsteuer auf die kompletten Umsätze inklusive der eigentlich umsatzsteuerfreien aus Arbeit 1 gezahlt werden muss?