Qualifizierte elektronische Signatur

Ich habe eine Frage an Experten,

ich weiß, dass eine qualifizierte elektronische Signatur bei den Rechnungen absolut dabei sein muss, wenn eine Firma die Rechnungen von den Lieferanten per e-mail zugeschickt bekommt. Aber wie ist es mit den Gutschriften, die eine Firma per e-Mail an den Lieferanten verschickt? Ist hier auch eine qualifizierte elektronische Signatur notwendig?

Danke und Grüße

Tufan

Hallo,

die „Signatur“ gilt allgemein für „Geschäftsbriefe“ bzw. Mitteilungen, die durch die nachvollziehbare Signatur als „zugestellt“ gelten, insofern also auch für „Gutschriften“.

MfG
ES

die Regelung zur qualifizierten elektronischen Signatur steht in Abschnitt 184 a UStDV. Nach Abs. 6 ist auch für eine Gutschrift an den Leistungsempfänger, die auf elektronischem Wege erteilt wird, diese elektr. Signatur erforderlich. Bei Abrechnung durch Gutschrift im EDI-Verfahren hat der Leistungsempfänger zusätzlich eine zusammengefasste Rechnung nach Maßgabe des § 14 Abs. 3 Nr. 2 UStG zu erstellen und zu übermitteln. Die Sonderregelungen nach Abs. 5 gelten entsprechend.

Hallo Tufan,
bei Gutschriften ist das ganz genauso, denn das Steuerrecht definiert eine Gutschrift „mal ganz salopp ausgedrückt“ als eine Rechnung mit anderem Vorzeichen.

Alle Vorschriften für Rechnungen gelten entsprechend auch für Gutschriften.

Gruß
Safran

Hallo Tufan,
Gutschriften sind nur eine besondere Form einer Rechnung, insofern gelten hier die gleichen Anforderungen. Also: Qualifizierte Signatur muss sein.
Gruss, Kerstin