Hallo,
Es kommt also darauf an. Somit ist eine pauschale Aussage,
dass es verboten sei genau so unsinnig wie die, dass es
erlaubt sei. Ich bleibe dabei: Im Zweifelsfall nicht ins
Handgepäck, denn eine Diskussion vor Ort mit dem Personal ist
meist unsinnig und führt zu nichts.
Ich habe nirgendwo behauptet, dass es grundsätzlich erlaubt sei, Rasierer mit an Bord zu nehmen. Und Klingen, wie in Deinem zweiten Link beschrieben fallen sicherlich auch unter das Verbot. Auf der Seite des Luftfahrtbundesamtes heißt es da in den Leitlinien für die Einstufung von verbotenen Gegenständen:
"In diesen Leitlinien sind lediglich mögliche Arten von Waffen und nicht allgemein zugelassenen Gegenständen aufgeführt. Ob ein Gegenstand als Waffe verwendbar ist, ist im Einzelfall nach den jeweiligen Umständen zu entscheiden.
…
ii) Messer und Schneidwerkzeuge: Dazu gehören auch Säbel, Schwerter, Teppichmesser, Jagdmesser, Andenkenmesser, Kampfsportgeräte, Werkzeuge und andere Messer mit Klingen ab 6 cm Länge und/oder Messer, die nach einzelstaatlichem Recht verboten sind."
Und somit bleibe ich dabei: Es spricht absolut nichts dagegen, die am Markt üblichen Nassrasierer für Wechselklingen oder auch Einwegrasierer im Handgepäck zu transportieren. Auf den Versuch mit einer offenen Klinge würde ich es allerdings auch nicht ankommen lassen, selbst wenn sie weniger als 6cm messen würde.
Dass eine Diskussion mit dem Personal ohnehin nichts bringt ist klar, da stimme ich Dir voll zu. Die haben Ihre Richtlinien und werden es nicht wagen, ein Jota davon abzuweichen. Insofern überrascht es immer wieder, wie häufig aufgebrachte Passagiere versuchen zu diskutieren, warum es Schwachsinn sei, eine Flasche Wein oder ein 200 ml-Behältnis bei der Sicherheitskontrolle nicht durchzuwinken (Und das nachdem die Regelung bereits seit fast 6 Jahren gültig ist).
In jedem Fall wünsche ich Chris einen schönen Urlaub in Polen. Mit oder ohne Rasierer.
Grüße
Günther