Hallo Wissende,
nehmen wir mal an, ein Rechtanwalt hat eine Rechnung geschrieben. Der Mandant würde wiedersprechen. Bis wann müsste die neue Rechnung geschrieben sein?
Gibt es da Verjährungsfristen?
DANKE
Hallo Wissende,
nehmen wir mal an, ein Rechtanwalt hat eine Rechnung geschrieben. Der Mandant würde wiedersprechen. Bis wann müsste die neue Rechnung geschrieben sein?
Gibt es da Verjährungsfristen?
DANKE
Hallo,
nehmen wir mal an, ein Rechtanwalt hat eine Rechnung
geschrieben. Der Mandant würde wiedersprechen. Bis wann müsste
die neue Rechnung geschrieben sein?
Verjährung einer Forderung in der Regel nach § 195 BGB regelmäßige Verjährung nach 3 Jahren.
Gruß
BHShuber
Hallo,
der Widerspruch zu einer Rechnung bedeutet nicht, dass der Rechnungssteller eine neue Rechnung schreiben muss; der Rechnungssteller kann Klage oder Mahnbescheinantrag stellen.
Hinsichtlich der Forderung gelten die üblichen Verjährungsfristen, wobei nicht erkennbar ist, ob es sich um den Rechnungsempfänger um einen Konsumten handelt, andernfalls wären kürzere Verjährungsfristen gültig.