Rechnungen an sich selbst schreiben?

Hallo,
ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen kann. Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht (Textil-Handel). Jetzt habe ich mir auch schon ein paar Sachen raus gesucht und muss mir eine Rechnung schreiben. Kann ich meine Waren in den Rechnungen mit dem Einkaufspreis berechnen oder ist das nicht erlaubt? (Ich weiss, dass ich nicht unter dem Einkaufspreis verkaufen darf.) Umsatzsteuer-Voranmeldung brauche ich nicht machen, da ich die Kleinunternehmer-Regelung in Anspruch nehme.

Vielen Dank im Voraus!
Janine

Hallo Janine,

ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand helfen
kann. Ich habe mich vor kurzem selbständig gemacht
(Textil-Handel).

Gratulation!

Jetzt habe ich mir auch schon ein paar Sachen
raus gesucht und muss mir eine Rechnung schreiben.

Das klingt jetzt etwas verwirrend???
Kann man das so erklären:

Du hast mit der Absicht die Textilien zu verkaufen, eben diese erworben. Nun haben dir aber einige Artikel gefallen welche du behalten möchtest? Liege ich richtig?
Die Artikel die dir gefallen haben behälst du für dich und ziehst sie von der Rechnung ab, die du dem Finanzamt als Ausgabe vorlegen wolltest. Soviel ich weiss kannst du nicht deine Firma und dein Kunde sein. Sollte ich hier jedoch falsch liegen so bitte ich die anderen User mich zu korrigieren.

(Ich weiss, dass ich nicht unter dem Einkaufspreis verkaufen darf.)

Selbstverständlich darfst du unter dem EK verkaufen. Was auch viele Grossfirmen tun, um Kunden langfristig zu gewinnen. Du kannst deine Ware sogar verschenken. Es wird dir vielleicht ein Vorschlag gemacht welche Marge du für deine Ware (bei Textilien 180%) verlangen könntest, aber die Entscheidung über den Preis fällst immer noch du.

Bei Ladenhütern ist man froh, wenn sie überhaupt abgenommen werden :wink:

Ein erfolgreiches Geschäft
wünscht
Krümel

Hallo Janine,

das ist eine Entnahme. Die wird umsatzteuerlich wie ein Verkauf behandelt. Allerdings ist keine Rechnung zu schreiben.

Die Kosten ds Einkaufs bleiben unverändert. Nur wird auf der Einkünfteseite der gemeine Wert (Verkehrswert) der Sachen hinzugerechnet. Die Entnahme ist also faktisch wie ein verkauf zu behandeln.

Allerdings ist keine Rechnung zu schreiben.
… Nur wird auf der
Einkünfteseite der gemeine Wert (Verkehrswert) der Sachen
hinzugerechnet.

Ich würde mir aber außer dem Auflisten bei den Einkünften, in den Unterlagen eine Notiz abheften:
Datum, Bezug zur Einkaufsrechnung, Menge, Einzelpreis, Gesamtpreis, Grund.

Dann weiß ich auch noch nach Jahren wenn nötig das „was-wieviel-warum“ dieser Entnahme.

Gruß JoKu