Hallo Rechtsexperten,
nehmen wir mal folgende Situation an:
Ein Assistenzarzt in einem Krankenhaus liest im Juli eine Stellenanzeige eines anderen Krankenhauses und bewirbt sich dafür. Die Stelle ist für den 01.10. desselben Jahres ausgeschrieben. Über diese Bewerbung informiert der Assistenzarzt den bisherigen Chef noch in der ersten Juliwoche, beide lesen noch einmal zusammen die Stellenanzeige im Deutschen Ärzteblatt und unterhalten sich darüber. Der Chef versichert, dass diesem Vorhaben von seiner Seite aus keine Steine in den Weg gelegt werden würden und unterstreicht, dass er jegliches berufliches Weiterkommen unterstützen werde. Aufgrund der Ferien-/Urlaubszeit wird ein Vorstellungsgespräch inkl. eintägiger Hospitation beim vermeintlich neuen Arbeitgeber für den 30.08. vereinbart. Diese Vereinbarung geschieht in der ersten Augustwoche. Auch hierüber wird der Noch-Chef zeitnah informiert. Der leitende Oberarzt bewilligt hierfür einen Urlaubstag. Einen Tag nach der erfolgten Hospitation/Vorstellungsgespräch erkundigt sich der Noch-Chef nach dessen Ausgang. Der Assistenzarzt sagt, dass die Entscheidung vom zukünftigen Arbeitgeber in den nächsten Tagen fallen werde. Am 02.09., also 3 Tage nach dem Vorstellungsgespräch, erhält der Assistenzarzt die Zusage vom neuen Arbeitgeber. Hierüber wird der Noch-Chef noch am selben Tag informiert.
Nun erscheint dieser erstaunt, insbesondere über das geplante Einstellungsdatum, dem 01.10., und sagt, darüber müsse man noch einmal sprechen. Der Assistenzarzt hat nun den Eindruck, dass der Noch-Chef einem kurzfristigen Auflösungsvertrag, der in dieser Branche absolut üblich ist, nicht mehr zustimmen wird.
Der Assistenzarzt ist über diese Reaktion des Noch-Chefs seinerseits auch erstaunt und irritiert, da auch allen anderen ärztlichen Mitarbeitern der Abteilung die Absicht des Assistenarztes, am 01.10. woanders eine neue Stelle zu besetzen, seit 2 Monaten bekannt war. Zeugen wären also zahlreich vorhanden.
Im Dienstvertrag (Arbeitsvertrag) ist eine Kündigungsfrist von 6 Wochen zum Quartalsende vereinbart. Der Vertrag wurde mit der Verwaltung des Krankenhauses geschlossen, nicht mit dem Noch-Chef. Die neue Stelle würde dem Assistenzarzt eine Weiterbildung ermöglichen, die der bisherige Arbeitgeber nicht bieten kann.
Frage: hätte der Assistenzarzt ein Recht auf einen Auflösungsvertrag, so dass ihm die Annahme der neuen Stelle zum 01.10. ermöglicht werden kann? Schließlich war der Noch-Chef seit 2 Monaten über das Vorhaben informiert und hatte sich bis dato kooperativ gezeigt. Welche Handhabe hätte der Assistenzarzt im Falle einer Verweigerung des Auflösungsvertrags?
Vielen lieben Dank im Voraus,
Birte