Rechte des Insolvenzverwalters

Guten Tag,

angenommen, über das Vermögen eines Einzelunternehmers X. ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden (auch Privatinsolvenz).

Herr X. hat einen Sohn Y. , der den Kauf der Betriebs- und Geschäftsausstattung mit dem Insolvenzverwalter bereits mündlich vereinbart hatte.
Y. und der Insolvenzverwalter hatten einen Kaufpreis sowie einen Termin zur Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Woche nach Eröffnung des Insolvenzerfahrens vereinbart.

An diesem Termin gibt der Insolvenzverwalter bekannt, dass er die Betriebs- und Geschäftsausstattung einige Minuten vorher an eine andere Person Z. zum gleichen Preis verkauft habe. Diesem gehöre nun alles, auch die lukrative Domain und sämtliche Telefonnummern des X. Für dieses Verhalten gibt er keine Begründung ab.

Über die Domain sowie die beiden Telefonnummern kommen laufend neue Kundenaufträge herein. Der tatsächliche Inhalt des Kaufvertrages von Z. ist unbekannt.

Nun meine Fragen zu diesem komplizierten Sachverhalt:

  1. Darf der Insolvenzverwalter über die Telefonnummern des X. in dieser Weise verfügen?

  2. Darf der Insolvenzverwalter über die Domain des X. in dieser Weise verfügen?

  3. Hätte der Insolvenzverwalter an Y. verkaufen müssen (zum Gläubigerschutz), wenn dieser ein höheres Kaufangebot als Z. gemacht hätte?

Für hilfreiche Antworten vielen Dank!

eule

Hallo,

ja das darf der Insolvenzverwalter,da es seine Aufgabe ist,

a) die Gläubiger zu befriedigen

aber auch

b) die Firma nach Möglichkeit weiterhin zu betreiben

Insofern dürften beim InSoVerw wohl erhebliche Bedenken gegen eine
„Geschäftsübernahme“ durch Familienangehörige bestanden haben…