Hallo!
Welche RECHTE und PFLICHTEN hat ein unehelicher Vater (A) der NICHT mit der Mutter (B) zusammenwohnt?
A ist beruflich selbstständig, hat von 1998 -2004 nur Verluste produziert und verdient erst seit 2005 (ca. 20.000 Euro zu versteuendes Einkommen) wieder einigermaßen vernünftig (2006 ca. 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen). Wie wird der Unterhalt für das Kind in diesem Fall bestimmt? Zählt nur das Einkommen bei der Bemessung eine Rolle oder auch Ersparnisse bzw. Vermögen von A?
Angenommen es bestehen Zweifel an der Vaterschaft von A. Wie sollte sich dieser verhalten wenn das Kind erst in einigen Monaten geboren würde. Sollte A erst nach Vaterschaftstest Unterhalt anerkennen und zahlen oder von Anfang an Zahlungen an B leisten?
Angenommen B verweigert dem Vater ein Mitspracherecht bei der nemensgebung des Kindes. Hat A ein Mitspracherecht bei der Namensgebung des Kindes?
Muss bei der Bemessung des Unterhaltes zugunsten von A auch das Kindergeld angerechnet werden?
Hat A ein Recht darauf, das das Kind auf seiner Steuerkarte (zumindest hältig) eingetragen wird?