Hallo,
man nehme mal folgendes an:
Ich werde zur Räumung einer Wohnung verklagt und zusätzlich circa EUR 600 zu zahlen.
Bis zum anberaumten Gerichtstermin ist die Wohnung bereits geräumt.
Die Zahlungsklage erhöht sich aber inzwischen auf EUR 900, weil dem Anwalt der Kläger noch was eingefallen ist.
Welcher Streitwert wird nun festgesetzt ? Die ursprüngliche
Räumungs- und Zahlungsklage hat sich ja teilweise erledigt.
Deshalb die Frage, welcher Streitwert wohl festgesetzt wird. Angemommen ich verliere vollumfänglich. Beträgt der Streitwert dann EUR 900, der bei der Bemessung der Gerichtskosten herangezogen wird ?
Muss ich die Anwaltskosten der Kläger dann auch noch zahlen ? Beträgt die Bemessungsgrundlage auch hier die schon erwähnten EUR 900 ?
Noch was anderes:
Angenommen ich habe die von mir angemietete Wohnung zum 31.3. gekündigt. Tatsächlich ziehe ich aber erst am 6.5. aus. Kann der Vermieter dann noch die gesamte Miete für den Monat Mai beanspruchen mit der Begründung, ihm wäre es nicht mehr gelungen für den restlichen Monat einen Mieter zu finden ?
Danke erstmal
Gruß
Aaliyah