Rechtswirksam?/-kräftig/-verbindlich/-gültig?

Liebe Experten,

wer kann mir bitte als Nicht-Jurist den Unterschied der folgenden Begriffe erläutern:
rechtswirksam
rechtskräftig
rechtsverbindlich
rechtsgültig

Vielen Dank, ich bin gespannt.

MfGruß

St. Götz

Hallo!

rechtswirksam
rechtsverbindlich
rechtsgültig

Diese drei Begriffe sind nicht exakt definiert, sondern bedeuten im Prinzip einfach, dass eine bestimmte Vereinbarung, Vorschrift etc. in Geltung steht, wobei ich unter rechtsverbindlich noch verstehen würde, dass für jemanden eine Verpflichtung (Verbindlichkeit) damit verbunden ist.

Ein wichtiger Begriff ist aber derjenige der Rechtskraft, dieser gehört ins Verfahrensrecht der Individualentscheidungen sowohl der Gerichte als auch der Verwaltung(und auch nur dorthin - es gibt daher keine rechtskräftigen Verträge):

formelle Rechtskraft: bedeutet, dass die Entscheidung durch ein ordentliches Rechtsmittel nicht mehr angefochten werden kann, sie tritt also in der letzten Instanz sofort ein, andernfalls mit Ablauf der Rechtsmittelfrist

materielle Rechtskraft: bedeutet prinzipiell die Einmaligkeit der Entscheidung - über eine rechtskräftig entschiedene Sache darf kein zweites mal entschieden werden (ne bis in idem), inkludiert davon ist auch die Bindungswirkung - eine rechtskräftige Entscheidung bindet grundsätzlich die anderen staatl. Organe - unabhängig ob sie richtig oder falsch ist übrigens. Der Zeitpunkt des Eintritts der materiellen Rechtskraft fällt normalerweise mit dem der formellen zusammen.

Gruß
Tom

Vielen Dank, ich bin gespannt.

MfGruß

St. Götz