Reinigung nicht wie vereinbart erhalten

Montags 2 Anzüge zur Reinigung gebracht und dabei ausdrücklich Nachgefragt,ob diese am Samstag wieder abzuholen wären. Dieses wurde 100% zugesichert. Denn diese wurden dringend benötigt für den Dienstag ( Montag war ein Feiertag ).Samsatgs sollten die Anzüge abgeholt werden,diese waren jedoch nicht da und auch nicht beizuschaffen.Auf die schnelle 160km hin und zurück fahren um einen Anzug zu kaufen !Meine Frage : Kann man diese Aufwendungen ( Anzug,Fahrgeld ) in Rechnung stellen ?

Hallo,

solange die Fertigstellung der Reinigung (Tag/Uhrzeit) nicht schriftlich im Auftrag fixiert wurde: keine Chance.

LG
BierKiste

Hallo,

solange die Fertigstellung der Reinigung (Tag/Uhrzeit) nicht
schriftlich im Auftrag fixiert wurde: keine Chance.

so ein unsinn…
du beschreibst lediglich ein beweisproblem, zu dem man überhaupt nicht gelangt, wenn die tatsache unstrittig ist bzw. andere beweismittel (z.b. zeugen) zur verfügung stehen… davon wissen wir nichts, daher sollte man apodiktische formeln unterlassen.

das erste problem ist, dass es sich nicht um einen schadensposten handelt, sondern um aufwendungen, die grds. nur gem. § 284 bgb zu ersetzen sind. auf den ersten blick erscheint dieser anspruch jedenfalls gegeben, wenn man unterstellt, dass zumindest ein relatives fixgeschäft vorliegt und deshalb ein schadensersatzanspruch gem. § 281 bgb besteht.