Ich hoffe, ich hab Deine Frage richtig verstanden. Ansonsten
einfach nochmal genauer formulieren bitte
Hallo Fanny,
vielen Dank für Deine Antwort. Allerdings ist meine Kernfrage noch nicht ganz beantwortet. Vielleicht mache ich das an einem Beispiel klar:
- Vor Ablauf der 3-Monatsfrist (Dienstreise in Österreich):
Übernachtung 70 Euro (incl. Frühstück), 36 Euro Verpflegungspauschale:
Steuerfrei erstattet können werden: 70 Euro - 7,20 Euro (Frühstückspauschale) + 36 Euro (Verpflegungsaufwand)
- Nach Ablauf der 3-Monatsfrist (nach meinem Verständnis):
36 Euro müssen voll versteuert werden, da kein steuerfreier Verpflegungsmehraufwand. Muss das Frühstück von 7,20 Euro nun auch noch versteuert werden?
Nehmen wir zur Vereinfach eine Abgabenquote von 50%. Dann würde das ja bedeuten, dass mir netto nur 16 Euro (50% von 32 Euro) - 3,60 (50% von 7,20 Euro) bleiben --> also nur 12,40 Euro, die mir dann netto bleiben, um meine Verpflegung zu bestreiten, die ja auch nach 3 Monaten noch anfällt.
Ich kann mir das nicht so richtig vorstellen, weil ja die 7,20 Euro 20% vom Verpflegungsmehraufwand sind. Wenn der Verpflegungsmehraufwand aber nach 3 Monaten nicht mehr steuerfrei gezahlt wird, muss dann überhaupt noch der Frühstücksanteil versteuert werden? Die 36 Euro sind ja schon voll versteuert. Kompliziert, aber ich hoffe, es wird bisschen klarer?