Moin moin,
soweit ich weiß, muss der Mieter gelegentlich etwas renovieren, z.B. mal einen Raum neu streichen. Aber was wäre, wenn der vorhandene Anstrich so ungeeignet oder mangelhaft ist, dass man nicht nur einfach streichen, ggf. etwas abschmirgeln oder abspachteln müsste, sondern richtig Aufwand anfiele, also im Grunde zunächst einmal „Schadensbehebung“. Dabei nehmen wir an, dass die Mängel erst peu à peu durch Aufplatzen und Abblättern zutage kommen, also bei Bezug nicht ersichtlich waren.
Viele Grüße,
Hauke