Rentennachzahlung

guten tag
ich habe im nov. 2010 nach anraten des job-centers die rente beantragen müßen. sollte die rente bewilligt werden, ab wann wird dann die rente gezahlt, ab antragstellung oder ab dem tag der bewilligung?
bei einer evtl. nachzahlung erfolgt dann die verrechnung direkt zwischen der rentenkasse und der arge oder wird die evtl. nachzahlung erst mal an mich gezahlt und die arge forgert das dann von mir zurück?
vielen dank im vorraus.

Die Rentenkasse Rechnet mit der Arge ab , das Geld siehst du nicht das ist Gleich weg.

Hallo,
nach Rentenbewilligung bekommst Du einen Termin ab wann und in welcher Höhe die Rente gezahlt wird.
Mit diesem Bewilligungsbescheid mußt Du zum Jobcenter.
Das Jobcenter muss bis zur ersten Rentenzahlung zahlen.
Beispiel : Du bekommst die erste Rente zum 30.06.2011 gezahlt, dann ist diese für Monat Juni, also rückwirkend. Das Jobcenter muss bis zum 30.06. Dir Bezüge zahlen. Das ist seit diesem Jahr Gesetz. Vorher haben sie nur bis zum Rentenbeginn, also dem 01.06. gezahlt und man stand einen Monat ohne Geld da oder musste beim Jobcenter ein Darlehen aufnehmen. Musst Du unbedingt drauf achten. Das Gesetz ist neu seit Januar 2011. Das Jobcenter verschweigt so etwas gerne.
Ich hoffe, ich konnte Dir helfen.
Mit besten Grüßen, Manfred

Hallo,

Bewilligung normal ab Antragstellung und Verrechnung direkt mit der Arge.

Gruß

Hallo, habe hier in 1 min. die Antwort ergooglet.
Das kann jeder.

http://www.finanzfrage.net/frage/eu-rente-ab-antrags…

Gruß Wolfgang

Hallo!
Das kommt ganz auf Alter an.
Ich gehe mal davon aus, dass Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben.
Da kommt es wiederum auf die Ärzte an, die Sie dann noch untersuchen müssten, bzw. anhand der eingereichten Unterlagen entscheiden und einen Leistungsfall (Zeitpunkt der Arbeitsunfähigkeit) festlegen müssen.
Die Rente beginnt dann zum Beginn des Folgemonats, wenn diese spätestens bis zum Ablauf des dritten Kalendermonats nach dem Leistungsfall (AU) beantragt wurde.
Sollte die Rente später beantragt worden sein, beginnt sie zu Beginn des Antragsmonats.
Die ARGE stellt dann die Zahlung ein, wenn sie die Durchschrift des Rentenbescheides erhalten.
Sollte die Rente für einen zurückliegenden Zeitraum gewährt werden und es entsteht eine Nachzahlung, rechnet die ARGE direkt mit der DRV ab.
Die ARGE bekommt dann die Höhe der geleisteten Zahlungen zurück, jedoch begrenzt auf die Rentenhöhe.
Sollte die Rente höher sein wie die Leistungen der ARGE, bekommen Sie die Differenz ausgezahlt.
Hoffe, ich konnte Ihnen helfen :wink:
Viele Grüße
PATRIK

Hallo,

der Rentenbeginn ist der Monat zu dessem Beginn alle Voraussetzungen (inkl. Antrag) vorgelegen habe. IdR damit also der Monat nach Antragsstellung.

Eine mögliche Nachzahlung wird im Rahmen eines Erstattungsanspruchs zwischen Rentenversicherung und ARGE geregelt. Die Höhe der Alg2-Leistung wird von der Rente einbehalten und an die ARGE weitergeleitet.

MfG

Zu wann genau etwas gezahlt wird liegt an der entscheidung des Arztes im Hause der Rentenversicherung!!
Sollte es zu einer Nachzahlung kommen, rechnet die arge mit dem RV-Träger ab, ggfs. Restnachzahlung an dich. Arge kann nur das gezahlte bekommen höchstens bis zur höhe der Rente. Nachforderung an dich wird es nicht geben.
MfG

Es zählt der Tag der Antragstellung. Aber: wenn die Rentenbewilligung z.B. nach 10 Monaten erst erfolgt, werden auf jeden Fall sieben!!! 7 Monate abgezogen! Das musst du in deiner Rechnung berücksichtigen. Wenn die Rente nach 6 Monaten bewilligt wird, dann bekommst du in Monat sieben nach Antragstellung das erste Mal deine Rente! Sei also sparsam! Ja - das ist rechtens - ich dachte auch, ich spinne.a ls ich das hörte. Antwort vom rentenversicherungsträger: „Das ist Gesetz!“ Viel Glück mit dem Antrag! Und das Geld wird erst einmal an dich gezahlt und die Arge fordert zurück!
zaubermaus

guten tag
ich habe im nov. 2010 nach anraten des job-centers die rente
beantragen müßen. sollte die rente bewilligt werden, ab wann
wird dann die rente gezahlt, ab antragstellung oder ab dem tag

hallo joomy, die rente wird ab Tag der Antragstellung gezahlt, einen Bescheid bekommst du evtl. erst nach mehreren Monaten , Antragsteller bist Du also sollte dir das Geld überwiesen werden und dann hast du es der Arge zu melden, die entscheiden dann was dir davon belassen wird oder ob du was abzugeben hast.

opa

Hallo,
normalerweise ab Antragstellung. Wie das mit der ARGE ist, weiß ich leider nicht genau.
Gruß
chrissixyz

Hallöchen,
die Rente wird im Falle der Bewilligung ab Antragstellung gezahlt und mit der ARGE oder Krankenkasse wenn Du Krankengeld bekommen hast verrechnet! Das gilt für die volle Erwerbsminderungsrente.Bekommst Du aber eine Altersrente dann läuft das anders!
Gruss Maeusebaer

leider habe ich hierzu noch kein wissen, bin zur Zeit selber in dieser Lage und bräuchte da auch Expertenhilfe…
Liebe Grüße

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH