Namd, Gemeinde!
Nehmen wir mal rein theoretisch an, Versicherungsnehmer „V“ hat eine Rentenversicherung bei der nur rein theoretisch existierenden Klovinzial-Versicherung „K“.
Nehmen wir mal an, die Versicherung wurde irgendwann 2004(?) abgeschlossen (auf Druck einer Bank-Angestellten hin, da solche Versicherungen „nicht mehr lange steuerfrei seien“) und war zwischendurch wegen Arbeitslosigkeit von Mitte 2005 bis Mitte 2006 für 1 Jahr gestundet.
Anfänglich hielt „V“ das Ganze noch für eine gute Sache. Da er sich mit Versicherungen aber nicht auskennt, weiß er inzwischen nicht mehr, ob das wirklich so eine gute Sache war. Zudem wurde er mit dem Vertragsabschluss „überrascht“. Aber das ist eine andere Sache.
Inzwischen steigen die Beiträge zu dieser Versicherung immer weiter (zur Zeit knapp über 50 EUR monatlich) und „V“ möchte diese Versicherung aus finanziellen Gründen loswerden.
Bekannt sind folgende Werte:
Werte zum 01.12.06
Rückkaufswert 144,00 EUR
Laufende Überschüsse 3,00 EUR
Kapitalertragssteuer 9,20 EUR (abzüglich)
GESAMT 137,80
Es handelt sich um eine Versicherung mit Kapitalwahlrecht und mit dem Recht zur planmäßigen Erhöhung von Beitrag und Versicherungsleistung.
Weiterhin ist bekannt:
Flexible Ablaufphase von 2038 bis 2043.
Abruf in 2038 ergibt ca. 143 EUR monatlich / ca. 32.000 EUR
[die gestaffelten Werte spare ich mir hier mal]
Abruf in 2043 ergibt ca. 199 EUR monatlich / ca. 40.000 EUR
Besteht für „V“ eine Möglichkeit, aus diesem Vertrag ohne große finanzielle Verluste rauszukommen?
Ich kenne mich leider mit Begriffen wie Rückkaufswert usw. nicht aus. Daher weiß ich nicht, ob das z.B. das Geld ist, was „V“ zurückbekäme oder das, was „V“ an „K“ bezahlen müsste, wenn er seine Beiträge zurückverlangt.
Wenn es nun überhaupt möglich ist, den Vertrag zu kündigen, bekäme „V“ dann grad mal 140 Euro zurück? Oder würden diese 140 Euro von den bisher eingezahlten Beiträgen abgezogen, sozusagen als „Bearbeitungsgebühr“?
Kommt „V“ überhaupt aus dem Vertrag raus oder muss er bis 2038 warten?
Ich meine mal etwas von einem Gerichtsurteil gehört zu haben, daß Versicherungen dazu verpflichtet seien, Beiträge zurückzuerstatten. Allerdings kenne ich den Zusammenhang und die Versicherungsart nicht mehr.
Könnt Ihr vielleicht aus diesen Daten erkennen, ob diese Versicherung sinnvoll ist oder ob es sich um „Abzocke“ handelt? Wobei das Wort „Abzocke“ vielleicht etwas zu hart ist.
Fakt ist, daß „V“ gerne sparen würde, da seine finanzielle Lage mies ist. Und 50 Euro sind viel Holz, vor allem, da die Versicherung in Zukunft weiter steigen wird (wobei man diesen Erhöhungen wohl scheinbar widersprechen kann).
Danke Euch!