Rohrbombe - was erwartet einen 14 Jährigen?

Hallo liebe Experten,

in folgendem Fall wäre ich sehr dankbar für Antworten auf meine Fragen. Mir ist bewusst, dass hier niemand weissagen kann, aber so eine grobe Richtung würde mich interessieren :smile:

Ein 14 Jähriger Teenager hat jede Menge Unfug im Kopf. Zusammen mit seinen Kumpels, die ebensoviel Grütze im Kopf haben, überlegt man sich, wie spaßig es wäre, mal eine Rohrbombe zu basteln. (Rohrreiniger in Plasteflasche, Wasser rein und schütteln - oder so. Wie’s nun genau funktioniert, keine Ahnung. Ist ja auch besser so…) Soweit so gut. Schon mein Vater und mein Großvater haben sich in Ihrer Jugend mächtig daran erfreut, es irgendwo krachen zu lassen.
Nun sind besagte 5 Jugendliche aber wirklich dämlich, und schmeißen die Rohrbombe auf den Schulhof statt irgendwo in den Wald - 3 Mädchen werden verletzt. Der Grad der Verletzung ist nicht bekannt - da die Polizei bislang überhaupt keine Angaben dazu gemacht hat, ist erstmal von leichten Verletzungen ohne bleibende Schäden (wie Narben etc.) auszugehen.

Der 14 Jährige, um den es geht, hat soweit noch Glück im Unglück: er war wenigstens nicht derjenige, der geworfen hat. Ein bisschen Verstand ist evtl. noch geblieben… Oder so.

Nun meine Fragen:

  • Was kommt schlimmstenfalls strafrechtlich auf den jungen Mann zu? Bestenfalls? (Und: gibt es dann einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis?)
  • Reicht das für einen Verweis von der Schule? Also… ich meine nicht einen Tadel - den wirds mit Sicherheit geben, aber reicht das, um ihn von der Schule fliegen zu lassen? Gibt es dafür überhaupt eine Regelung, oder entscheidet die Schule das nach ihrem Ermessen?
  • Und dann gibt’s da noch die zivilrechtlichen Folgen. Angenommen, die drei Mädchen, oder eine davon, bzw. deren Eltern, erheben diesbezüglich Ansprüche - der Jugendliche wird ja kaum dafür bezahlen können. Wer haftet dafür? Ist er für die nächsten Jahre verschuldet? Haften noch die Eltern? Würde deren Haftpflichtversicherung einspringen?

Über Sinn und Unsinn dieser ganzen Geschichte muss sicher nicht diskutiert werden - dass das an Blödheit nicht zu übertreffen ist, ist glaube ich unstrittig :wink:

Für eure Antworten danke ich euch im Voraus wie verrückt :smile:

Vg,
Inka

Hallo,

  • Was kommt schlimmstenfalls strafrechtlich auf den jungen
    Mann zu? Bestenfalls? (Und: gibt es dann einen Eintrag im
    polizeilichen Führungszeugnis?)

Schlimmstenfalls?

Lese dir mal den § 308 StGB durch
http://dejure.org/gesetze/StGB/308.html
mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.

dazu gefährliche Körperverletzung, 224 StGB
http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html
mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe.

Wobei ich eher zu einer fahrlässigen KV (§ 229 StGB)tendieren würde, denn die Verletzung Dritter hat sicher keiner gewollt. Evtl. könnte das Gericht aber auf bedingten Vorsatz entscheiden, dann wäre man voll im § 224 StGB.

Ob der Jugendliche selbst geworfen hat oder einer der Mittäter, das bleibt für die Tatausführung ohne Belang. Wesentlich ist, dass der Tatentschluss von allen dreien gefasst wurde. Von daher ist er für die Tat und deren Folgen voll verantwortlich.

Da er noch Jugendlicher ist, wird Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen und die Strafe entsprechend gemindert, u.U. werden nur Erziehungsmaßregeln verhängt.

Der Eintrag ins Führungszeugnis hängt von der Höhe der Strafe ab, Erziehungsmaßnahmen kommen nicht in das Führungszeugnis.

  • Reicht das für einen Verweis von der Schule? Also… ich
    meine nicht einen Tadel - den wirds mit Sicherheit geben, aber
    reicht das, um ihn von der Schule fliegen zu lassen? Gibt es
    dafür überhaupt eine Regelung, oder entscheidet die Schule das
    nach ihrem Ermessen?

Kommt auf das Schulgesetz im betreffenden Bundesland an. Ich gehe aber davon aus, dass ein Schulverweis erfolgen wird. Der junge Mann hat schon einen ziemlichen Klopfer gebracht, da muss er auch mit 14 Jahren mit Folgen rechnen.

  • Und dann gibt’s da noch die zivilrechtlichen Folgen.
    Angenommen, die drei Mädchen, oder eine davon, bzw. deren
    Eltern, erheben diesbezüglich Ansprüche - der Jugendliche wird
    ja kaum dafür bezahlen können. Wer haftet dafür? Ist er für
    die nächsten Jahre verschuldet? Haften noch die Eltern? Würde
    deren Haftpflichtversicherung einspringen?

tja, auch ein Jugendlicher muss haften. Auch wenn er jetzt nicht haften wird, so wird er sicher irgendwann in den kommenden 30 Jahren mit Zins und Zinseszins haften müssen. Auch wenn die Betroffenen keine Anspruche erheben werden, die Krankenkassen werden es mit Sicherheit machen. Die Haftpflichtversicherung wird nicht einspringen, da der Schaden aufgrund einer vorsätzlichen Tat eingetreten ist. Ich vermute, die zivilrechtlichen Folgen werden in der Schwere die strafrechtlichen bei weitem übertreffen.

Gruss

Iru

Hallo,

Lese dir mal den § 308 StGB durch
http://dejure.org/gesetze/StGB/308.html
mindestens 1 Jahr Freiheitsstrafe.

ich glaube, daß das ein bißchen zu weit geht. Rohrreiniger in Wasser ist für meine Begriffe kein Sprengstoff im Sinne des 308. Vielleicht kann da mal jemand mit einem Kommentar zum Gesetz weiterhelfen.

Gruß
Christian

http://woerterbuch.babylon.com/sprengstoff/

Hi,

es findet eine chemische Reaktion statt.
Druck wird aufgebaut.
Bei Bruch des Behälters wird eine Druckwelle frei gesetzt.

Also per Definition ist es Sprengstoff.

Zugegebener maßen ist die Effizienz dieses Sprengstoffes äußerst niedrig aber es ist einer.

MFG

Hallo,

täte denn die Sprengkraft bzw. Effizienz des Sprengstoffes irgendwas zur Sache bei der Beurteilung durch einen Richter? Also sowas von wegen Rohrreiniger kann in jedem Supermarkt gekauft werden und ist frei verfügbar = milderes Urteil, Schwarzpulver müsste erst hergestellt oder besorgt werden, erfordert Planung und kriminelle Energie = härteres Urteil?

Vg,
Inka

Was ist ein Sprengstoff im Sinne des Gesetzes?
Hallo,

es findet eine chemische Reaktion statt.
Druck wird aufgebaut.
Bei Bruch des Behälters wird eine Druckwelle frei gesetzt.

Also per Definition ist es Sprengstoff.

mir ist die handelsübliche Definition von Sprengstoff sehr wohl bekannt. Allerdings sollte man im Auge behalten, daß Rohreiniger in Wasser nur dann Symptome eines Sprengstoffes zeigt, wenn er sich in einem verschlossenen Verhältnis befindet.

Es bedarf aber nicht eines Rohrreinigers, um verschlossene gläserne Behältnisse (vulgo: Flaschen) zur Explosion zu bringen. Tatsächlich reicht schon der beherzte Wurf einer Mineralwasserflasche aus, um eine Druckwelle zu erzeugen. Von einem Wurfgeschoß mag man da sprechen aber sicherlich nicht von einem Sprengstoff. Genauso wenig wird man Mentos in Cola auch nicht als Sprengstoff bezeichnen.

Ganz so einfach ist die Sache also nicht, weswegen ich auch fragte, ob jemand einen Kommentar zur Hand hat. Dort könnte bspw. ein Querverweis auf das Sprengstoffgesetz zu finden sein, was die Sache einfacher machen würde, weil im Anhang dieses Gesetzes eine Liste mit den dem Gesetz unterliegenden Sprengstoffen zu finden ist (auf der Rohrreiniger übrigens nicht steht).

Gruß
Christian

Hallo zusammen,

erstmal vielen Dank für die Antworten bisher, das ist sehr aufschlussreich. Als Nicht-Jurist überblickt man in der Gänze natürlich nicht auf Anhieb, welche Folgen so ein Blödsinn alles haben kann und schon gar nicht, welche offiziellen Straftatbestände in Betracht kommen.

Zwei weitere kurze Fragen: Macht es z.B. einen Unterschied, ob die Handlung mit echtem Verletzungsvorsatz passiert ist (was voraussetzen würde, dass der junge Mann sich Gedanken gemacht hat, was die Folgen der Tat sein könnten) oder spielt das keine Rolle, weil er rein von der geistigen Reife her prinzipiell dazu in der Lage gewesen wäre, das beurteilen zu können, unabhängig davon, ob er es in der konkreten Situation bedacht hat oder nicht?
Ich tippe nämlich mal drauf, dass, wenn man sich so einen Müll überlegt, man in dem Alter nicht daran denkt, dass da tatsächlich was ernsthaftes passieren kann. Was den jungen Mann nicht in Schutz nehmen soll, ihr wisst hoffentlich, wie ich das meine…

Und zweite Frage: unabhängig davon, dass eine Entschuldigung bei den drei Mädels rein moralisch mehr als angebracht ist - tut das rechtlich was zur Sache, ob man sich da frühzeitig entschuldigt hat, sprich, auch Reue an den Tag legt?

Vielen Dank für weitere Antworten, das hilft mir tatsächlich sehr weiter.

Gruß,
Inka

OT: Was ist ein Sprengstoff im Sinne des Gesetzes?

Es bedarf aber nicht eines Rohrreinigers, um verschlossene
gläserne Behältnisse (vulgo: Flaschen) zur Explosion zu
bringen.

Off Topic: Gott sei Dank wars nur eine Plasteflasche…

Nachtrag

Also per Definition ist es Sprengstoff.

Noch vergessen: ein Sprengstoff zeichnet sich dadurch aus, daß er als ursprünglich fester Stoff plötzlich mehr oder weniger vollständig in einen gasförmigen Zustand übergeht. Das ist bei Rohrreiniger typischerweise nicht der Fall. Der Effekt des Rohrreiniger-Bömbchens besteht darin, daß darin eine chemische Reaktion stattfindet, die zu einem Druckanstieg innerhalb des Behältnisses führt.

Der Rohrreiniger (im wesentlichen aus Natriumhydroxid und Aluminium bestehend) reagiert im Vorfeld der „Explosion“ zwar, geht aber selber nicht in bzw. nur zu einem geringen Teil in einen gasförmigen Zustand über. Der eigentliche „Sprengstoff“, d.h. das, was in einen gasförmigen Zustand übergeht, ist das umgebende Wasser. Daß man Wasser argumentativ in die Kategorie Sprengstoff überführt bekommt, halte ich für unwahrscheinlich.

Hallo,

Zwei weitere kurze Fragen:

auf beide Fragen lautet die Antwort „ja“.

Gruß
Christian

Hallo Christian,

ich muss gestehen, dass auch ich im Zweifel war, ob eine auf derartige Weise erfolgte Explosion unter dem § 308 zu subsumieren ist. Ich habe in den Büchern geblättert und bin nicht fündig geworden. Allerdings ist das Herbeiführen von Gas- oder Wasserdampfexplosionen (das der Rohrbombe ähnlich ist) als Explosion i.S. des 308 zu werten.

Gruss

Iru

Hallo,

Macht es z.B. einen Unterschied, ob
die Handlung mit echtem Verletzungsvorsatz passiert ist (was
voraussetzen würde, dass der junge Mann sich Gedanken gemacht
hat, was die Folgen der Tat sein könnten) oder spielt das
keine Rolle, weil er rein von der geistigen Reife her
prinzipiell dazu in der Lage gewesen wäre, das beurteilen zu
können, unabhängig davon, ob er es in der konkreten Situation
bedacht hat oder nicht?

der Verletzungsvorsatz spielt sogar eine sehr erheblich Rolle. Er kann den Unterschied zwischen Gefängnis und Sozialstunden ausmachen.

Und zweite Frage: unabhängig davon, dass eine Entschuldigung
bei den drei Mädels rein moralisch mehr als angebracht ist -
tut das rechtlich was zur Sache, ob man sich da frühzeitig
entschuldigt hat, sprich, auch Reue an den Tag legt?

Entschuldigen ist immer gut, zeigt es doch, dass der Täter seine Tat bereut.

Gruss

Iru

Also per Definition ist es Sprengstoff.

Noch vergessen: ein Sprengstoff zeichnet sich dadurch aus, daß
er als ursprünglich fester

oder flüssiger! es gibt auch flüssige Sprengstoffe!

Stoff plötzlich mehr oder weniger
vollständig in einen gasförmigen Zustand übergeht.

hier sagst du mehr oder weniger in Gasform übergeht ist also eine Explosion

Das ist bei
Rohrreiniger typischerweise nicht der Fall. Der Effekt des
Rohrreiniger-Bömbchens besteht darin, daß darin eine chemische
Reaktion stattfindet, die zu einem Druckanstieg innerhalb des
Behältnisses führt.

interessant, wo kommt der Druck denn her wenn nicht von Gas?

Der Rohrreiniger (im wesentlichen aus Natriumhydroxid und
Aluminium bestehend) reagiert im Vorfeld der „Explosion“ zwar,
geht aber selber nicht in bzw. nur zu einem geringen Teil in
einen gasförmigen Zustand über.

also geht da doch was in Gas über
Erinnerung: Oben sagtest Du was von mehr oder weniger in Gasform

Der eigentliche „Sprengstoff“,
d.h. das, was in einen gasförmigen Zustand übergeht, ist das
umgebende Wasser. Daß man Wasser argumentativ in die Kategorie
Sprengstoff überführt bekommt, halte ich für unwahrscheinlich.

Ok, Sauerstoff ist kein Sprengstoff, trotzdem wird Sauerstoff (meist in gebundener Form) für viele Sprengstoffe benötigt. Hmm, H2O beinhaltet ja Sauerstoff. Oh weh.

Ich erkenne hier mehrere Widersprüche gegen Dich selber.

Hallo,

mir ist die handelsübliche Definition von Sprengstoff sehr
wohl bekannt. Allerdings sollte man im Auge behalten, daß
Rohreiniger in Wasser nur dann Symptome eines Sprengstoffes
zeigt, wenn er sich in einem verschlossenen Verhältnis
befindet.

das Gleiche zeigt Schwarzpulver aber auch. Du kannst es ohne Behältnis in geringen Mengen gefahrlos anzünden, es verbrennt nur. Erst die Umhüllung macht es zur Bombe.

Gruss

Iru

Noch vergessen: ein Sprengstoff zeichnet sich dadurch aus, daß
er als ursprünglich fester

oder flüssiger! es gibt auch flüssige Sprengstoffe!

Ja, gibt es. Ein Fleißsternchen.

Stoff plötzlich mehr oder weniger
vollständig in einen gasförmigen Zustand übergeht.

hier sagst du mehr oder weniger in Gasform übergeht ist also
eine Explosion

Bei einer der Reaktion, die sich da abspielen, entsteht Wasserstoff, der für den Druckanstieg verantwortlich ist. Wenn man sich die Reaktionsgleichung anschaut, so stellt man fest, daß der einzige Wasserstoff, der darin vorkommt, ursprünglich im Wasser enthalten ist. Der Rohrreiniger hingegen wird nicht gasförmig.

Der Rohrreiniger (im wesentlichen aus Natriumhydroxid und
Aluminium bestehend) reagiert im Vorfeld der „Explosion“ zwar,
geht aber selber nicht in bzw. nur zu einem geringen Teil in
einen gasförmigen Zustand über.

also geht da doch was in Gas über
Erinnerung: Oben sagtest Du was von mehr oder weniger in
Gasform

Siehe oben: der Wasserstoff kommt aus dem Wasser und nicht aus dem Rohrreiniger. Das mit dem „nur geringen Teil“ habe ich dazugeschrieben, damit mir nicht ein freilaufender Chemiker um die Ecke kommt, um mir zu erzählen, daß man nicht ausschließen kann, daß sich auch ein Molekül Aluminiumhydroxid in den gasförmigen Zustand begibt.

Der eigentliche „Sprengstoff“,
d.h. das, was in einen gasförmigen Zustand übergeht, ist das
umgebende Wasser. Daß man Wasser argumentativ in die Kategorie
Sprengstoff überführt bekommt, halte ich für unwahrscheinlich.

Ok, Sauerstoff ist kein Sprengstoff, trotzdem wird Sauerstoff
(meist in gebundener Form) für viele Sprengstoffe benötigt.
Hmm, H2O beinhaltet ja Sauerstoff. Oh weh.

Siehe oben: der Rohrreiniger geht nicht in gasförmigen Zustand über.

Ich erkenne hier mehrere Widersprüche gegen Dich selber.

Und ich bekomme Zweifel, ob ich es gerade mit jemandem zu tun habe, der in Chemie- oder Rechtsfragen überhaupt kompetent genug ist, sich an dieser Diskussion zu beteiligen.

Hallo,

ich muss gestehen, dass auch ich im Zweifel war, ob eine auf
derartige Weise erfolgte Explosion unter dem § 308 zu
subsumieren ist. Ich habe in den Büchern geblättert und bin
nicht fündig geworden. Allerdings ist das Herbeiführen von
Gas- oder Wasserdampfexplosionen (das der Rohrbombe ähnlich
ist) als Explosion i.S. des 308 zu werten.

das mit den „Gas- oder Wasserdampfexplosionen“ ist ja schon einmal ein Anfang. Warten wir mal ab, ob noch etwas kommt.

Gruß
Christian

Entschuldigen ist immer gut, zeigt es doch, dass der Täter
seine Tat bereut.

Was natürlich durch die in Aussicht gestellte Vergünstigung ad absurdum geführt wird (nicht, dass ich in diesem Fall die Reue nicht glauben würde, aber allgemein gesprochen).

Gruß

Anwar

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Hi,

guck Dir mal an was Irubis etwas weiter unten zu Schwarzpulver geschrieben hat und vergleiche das mit Deiner Ansicht.

MFG

guck Dir mal an was Irubis etwas weiter unten zu Schwarzpulver
geschrieben hat und vergleiche das mit Deiner Ansicht.

Den Unterschied zwischen Schwarzpulver und Rohrreiniger habe ich - offensichtlich vergeblich - versucht, Dir zu erklären (Übergang des Sprengstoffes in einen gasförmigen Zustand).

Der Grund, warum ich eingangs nach jemandem mit Kommentar fragte, war der, daß Rohrreiniger eben kein Sprengstoff im eigentlichen Sinne (und auch des SprengG) ist und die Veranstaltung deshalb nur dann unter § 308 StGB zu subsumieren ist, wenn die Rechtsprechung den Begriff der Sprengstoffexplosion sehr weit faßt. Dies ist nach dem Hinweis von Irubis wohl der Fall (u.a. die genannten Wasserdampfexplosionen).

Daß Du mir hier zu erklären versuchst, was ein Sprengstoff im chemischen Sinne ist, ist in diesem Sinne zumindest nicht hilfreich.

Bei einer Rohrreiniger Reaktion bleiben am Ende als Endprodukte Feststoffe(oder genauer Flüssigkeiten) und Gase zurück.

Bei einer Schwarzpulver Reaktion bleiben am Ende als Endprodukte Feststoffe und Gase zurück.

Und falls Du behaupten willst, dass bei letzterem Keine Feststoffe zurückbleiben erkläre bitte Schmauchspuren und warum man Waffen reinigen muss.

Der einzige Unterschied besteht in den Prozentzahlen wie viel in Gas übergeht.