Hallo liebe Experten,
in folgendem Fall wäre ich sehr dankbar für Antworten auf meine Fragen. Mir ist bewusst, dass hier niemand weissagen kann, aber so eine grobe Richtung würde mich interessieren
Ein 14 Jähriger Teenager hat jede Menge Unfug im Kopf. Zusammen mit seinen Kumpels, die ebensoviel Grütze im Kopf haben, überlegt man sich, wie spaßig es wäre, mal eine Rohrbombe zu basteln. (Rohrreiniger in Plasteflasche, Wasser rein und schütteln - oder so. Wie’s nun genau funktioniert, keine Ahnung. Ist ja auch besser so…) Soweit so gut. Schon mein Vater und mein Großvater haben sich in Ihrer Jugend mächtig daran erfreut, es irgendwo krachen zu lassen.
Nun sind besagte 5 Jugendliche aber wirklich dämlich, und schmeißen die Rohrbombe auf den Schulhof statt irgendwo in den Wald - 3 Mädchen werden verletzt. Der Grad der Verletzung ist nicht bekannt - da die Polizei bislang überhaupt keine Angaben dazu gemacht hat, ist erstmal von leichten Verletzungen ohne bleibende Schäden (wie Narben etc.) auszugehen.
Der 14 Jährige, um den es geht, hat soweit noch Glück im Unglück: er war wenigstens nicht derjenige, der geworfen hat. Ein bisschen Verstand ist evtl. noch geblieben… Oder so.
Nun meine Fragen:
- Was kommt schlimmstenfalls strafrechtlich auf den jungen Mann zu? Bestenfalls? (Und: gibt es dann einen Eintrag im polizeilichen Führungszeugnis?)
- Reicht das für einen Verweis von der Schule? Also… ich meine nicht einen Tadel - den wirds mit Sicherheit geben, aber reicht das, um ihn von der Schule fliegen zu lassen? Gibt es dafür überhaupt eine Regelung, oder entscheidet die Schule das nach ihrem Ermessen?
- Und dann gibt’s da noch die zivilrechtlichen Folgen. Angenommen, die drei Mädchen, oder eine davon, bzw. deren Eltern, erheben diesbezüglich Ansprüche - der Jugendliche wird ja kaum dafür bezahlen können. Wer haftet dafür? Ist er für die nächsten Jahre verschuldet? Haften noch die Eltern? Würde deren Haftpflichtversicherung einspringen?
Über Sinn und Unsinn dieser ganzen Geschichte muss sicher nicht diskutiert werden - dass das an Blödheit nicht zu übertreffen ist, ist glaube ich unstrittig
Für eure Antworten danke ich euch im Voraus wie verrückt
Vg,
Inka