Hallo zusammen,
der folgende Fall ist wohl etwas länger, die sich daraus ergebenden Fragen sind aber sehr wichig für diese Person.
Folgender fiktiver Fall:
In einem Mehrfamilienhaus (6 Parteien) wohnen unter anderem die Mieter A und Z. Mieter A wohnt auf dem 1. OG, Mieter Z auf dem 2. OG
Mieter A bemerkte Anfang KW 41 dass seine Decke im Badezimmer (hauptsächlich), Küche und Vorratsraum feucht waren und im Badezimmer in einem Bereich des Durchlauferhitzers Wasser die Fliesen runter auf den Boden floss und sich dort schon eine kleine „Pfütze“ angesammelt hatte.
Mieter A informierte sofort den Vermieter hierüber, welcher auch Handwerker vorbeischickte zwecks einer ersten Begutachtung. Nachdem die Handwerker bei Mieter A waren, wollten sie zu Mieter Z um zu schauen, ob dort ein Wasserschaden oder ähnliches vorliegt. Leider befand sich Mieter Z im Urlaub und kam auch erst eine Woche später zurück. Der Vermieter bat Mieter A also sich noch ein wenig zu Gedulden, sobald Mieter Z zurück käme, würde man sich dem Problem sofort annehmen (Vermieter wollte nicht die Wohnung von Mieter Z öffnen).
Der Zustand als solches Verbesserte sich in dieser Zeit allerdings nicht. Die Decke wurde zunehmend nasser, das Wasser breitete sich also immer weiter aus und es bildete sich an verschiedensten Stellen Schimmel. Nachdem Mieter Z zurückkehrte behoben die Handwerker den Wasserschaden und Maler zogen die Decke bei Mieter A ab und besprühten die entsprechenden Stellen mit einem Mittel gegen Schimmel. Hierfür musste Mieter A zunächst das Badezimmer (Schränke ausräumen/abhängen etc) und den Vorratsraum (Konserven etc) leeren und diese Dinge in anderen Räumen der Wohnung zwischenlagern, da ja die Dinge des täglichen Bedarfs nach wie vor benötigt wurden.
Es wurden zwei Trocknungsgeräte aufgestellt (Badezimmer, Vorratsraum) welche neben dem hohen Lärmpegel auch noch zusätzlich Platz beanspruchten und zusätzliche Teile der Wohnung waren dadurch nicht nutzbar (zusätzlich zu den Teilen, die durch zwischengelagerte Möbel etc nicht nutzbar waren). Nachdem zwischendurch mehrmals die Feuchtigkeit gemessen wurde (für all die genannten Dinge musste der Mieter A mehrmals seine Arbeitsstätte verlassen, um Handwerkern etc Zugang zur Wohnung zu gewähren), wurde das erste Trockengerät im Badezimmer nach ca 2 Wochen entfernt. Dennoch stellt Mieter A immer noch einen „modrigen“ Geruch fest (speziell nach dem Duschen und beim heizen) und er befürchtet, dass sich eben doch noch irgendwo im Badezimmer Schimmel o.ä. befindet, welcher diesen unangenehmen Geruch verursacht.
Auf Anfrage des Mieters A, wie nun das weitere Vorgehen sei, teilte ihm der Vermieter mit, dass die Decke im Badezimmer neu gemacht wird und die Wände neu gestrichen werden. Da sich auf den Fliesen durch das herablaufende Wasser aber auch Kalkschlieren gebildet hatten und Mieter A befürchtet (auf Grund des modrigen Geruchs), dass sich hinter den Fliesen ebenfalls Feuchtigkeit (und damit auch Schimmel) gebildet haben könnte (Die Decke eines weiteren Mieters der unter A wohnt, war ebenfalls nass), bat er den Vermieter darum, die Fliesen ebenfalls zu ersetzen. Dies verneinte der Vermieter mit der Begründung, dass wenn sich hinter den Fliesen Schimmel gebildet hätte, würde man dies an den Fugen erkennen. Diese seien aber nicht betroffen. Die Kalkschlieren würden von den beauftragten Handwerkern entsprechend entfernt werden.
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- Frage:
Hat der Mieter Möglichkeiten, den Vermieter trotzdem zu einem austausch der Fliesen zu bringen und hat der Vermieter, was die Schimmelbildung hinter den Fliesen angeht, Recht?
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Sobald die Schäden im Badezimmer behoben wurden, möchte der Vermieter im Vorratsraum und der Küche entsprechend vorgehen. Hierfür muss der Mieter abermals Schränke aus der Küche, welche an der Wand hängen, ausräumen, abhängen, zwischenlagern, neu aufhängen, einräumen etc. Ebenso muss der Mieter erneut Handwerkern etc Zugang zur Wohnung gewähren und muss sich hierfür wieder entsprechend von der Arbeit freistellen lassen. Der ganze Vorgang dauert nunmehr seit Meldung des Wasserschadens 6 Wochen an und wird vermutlich noch 2 weitere Wochen in Anspruch nehmen.
Eine Mietminderung wurde vom Mieter A noch nicht beantragt und vom Vermieter auch noch nicht gewährt. Mieter A möchte nun wissen, was er alles für Möglichkeiten hat:
Besteht die Möglichkeit einer fristlosen (oder mit kürzeren Fristen als vertraglich vereinbart) Kündigung, da die Wohnqualität langfristig gemindert war und noch immer ist? Falls nicht, welchen Anspruch auf Mietminderung könnte Mieter A geltend machen und wonach richtet sich dieser? Hat Mieter A die Möglichkeit Kostenersatz für die Ausfallzeiten auf der Arbeit (insgesamt ca 10 Stunden) zu erhalten? Was ist mit den Aufwendungen, die dem Mieter entstanden sind durch z.b. ausräumen/abhängen/einräumen von Schränken etc
Gibt es weitere Dinge, welche Mieter A vielleicht noch nicht berücksichtigt hat
Vielen Dank im Vorraus
Gruß
Stefan